Stein am Rhein (Transkription Nr. 1018)

Schulort: Stein am Rhein
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 198-199
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Stein am Rhein
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Stein
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Stein am Rhein
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Stein am Rhein (Niedere Schule, Mädchenschule, reformiert)

19.02.1799

BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER MÄDCHEN-SCHULE IN STEIN AM RHEIN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Stein.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist eine Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört also zur Kirchengemeine Stein.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Stein, und

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Schaffhaußen.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der Schulbezirk ist die Stadt, und einige nahe bey derselben liegende Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Diesseit Rheins, eine halbe Stunde von hier ist die Schule in Hemishofen. Jenseit Rheins, zunächst an der Stadt die Schule Burg; eine Viertelstunde die Catolische Schule in Eschenz; die Schule in Wagenhausen ist ebenfalls eine Viertestunde von hier entfernt.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Die Kinder, welche diese Schule vom 5ten bis 12.ten Jahre besuchen, werden im Buchstabieren, Lesen, Schreiben, und in den Anfangsgründen der Religion unterrichtet.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird das ganze Jahr, 3. Wochen zur Herbstzeit ausgenommen, gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das A.b.c. Buch von Bürger Helfer Büel in Hemishofen, der kleine und größere Züricher Catechismus, aus welch lezterm aber nur die deütlichsten Bibelstellen gewählt werden, einige Psalmen, welche sie für unser Zeitalter und Religionsbegriffe am besten zu schiken scheinen, Gellerts geistliche Lieder, Lavaters Gebete und Lieder für Kinder, Hübners Historienbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Wenn ein Kind alle Buschstaben und Zusammenhängende Wörter deütlich schreiben kann, wird ihm eine Vorschrift gegeben. Diese werden von der Lehrerin selbst verfertigt, und enthalten Sittenregeln, Bestimmung der Begriffe, Berichtigung über unrecht verstandene Worte und Bibelstellen, Anleitung zum Briefschreiben und Briefe selbst; es wird auch damit beynahe täglich gewechselt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule währet täglich 6. Stunden, 3 Stunden Vormittag, und 3. Nachmittag; den Samstag ausgenommen, an welchem nur Vormittag Schule gehalten wird.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in keine Klaßen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jch wurde von dem ehemaligen hießigen Magistrat, nach vorhergegangem Examen, durch das Mehr der Stimmen, erwählt.

III.11.b Wie heißt er?

Mein Name ist: A. Elisabetha Büel.

III.11.c Wo ist er her?

Gebürtig von Stein.

III.11.d Wie alt?

Jch bin gebohren, den 16. Dec. 1766. also etwas über 32 Jahre alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ledigen Standes.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jch bin seit dem 13. Jan. 1786. also 13 Jahre Schullehrerin.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch war vorher in meinem väterlichen Hause; und habe jezt außert meinen Schulgeschäften keinen bestimmten Beruf.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Es besuchen immer etwa 50 Kinder die Schule.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Sommer und Winter gleich.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Es ist hier kein eigentlicher Schulfond; eine kleine Stiftung von einem gewesenen Bürgermeister Schmid, a fl. 2. welche jährlich auf Geörge Tag bezahlt werden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es wurde ehemals auch hier Schulgeld bezahlt; im Jahr 1792. wurde es abgeschaft, und die Lehrer ganz aus dem Gemeindvermögen besoldet.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus besteht in der einzigen Schulstube, einer kleinen Stubenkammer, Küche, und noch zweyen Kammern, von welchen aber eine ganz finster ist, auf dem gleichen Boden. Da das Schulhaus keinen Keller hat, so werden der Lehrerin fl. 1. 48 Kr. Kellerzins gegeben. Sonst ist das Schulgebäüd weder neü noch baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung sorgte bis dahin die hießige Regierung.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld, mit Jnbegriff des oben angezeigten fl. 97. 54. Kr - 4 Malter Korn, 4. Eimer Wein, 7. Klafter Holz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus dem Sekelamt fl. 95. 54 Kr. - das Korn aus dem Kornamt, der Wein aus dem Kelleramt, das Holz aus dem Bauamt.
Federn und Tinte für die Kinder, werden vom Sekelamt jährlich mit fl. 10. bezahlt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Mögen die Väter des Vaterlandes, die von der Nothwendigkeit u. dem Nuzen eines zwekmäßigen Schulunterrichts so vollkommen überzeügt sind — und die würdigen vortreflichen Männer, die schon so viel an der Verbeßerung der öffentlichen Erziehungsanstalten arbeiteten, Jhren Zwek erreichen! Mögen Sie dafür den Dank unsers Vaterlandes, und den Segen des Gottes unsers Vaterlandes einerndten!
Es emphiehlt sich in Jhr Wohlwollen, nebst republicanischem Gruß und Hochachtung.

Unterschrift

Stein, den 19. Febr.. 1799.
A. Elisabetha Büel Lehrerin der Mädchen-Schule.

Zitierempfehlung: