Ramsen (Transkription Nr. 1015)

Schulort: Ramsen
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 206-207v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Stein am Rhein
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Stein
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Ramsen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ramsen (Niedere Schule, katholisch)

16.02.1799

BEANTWORTUNG Der Fragen über den Zustande der Schuhle an jeden Orten.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Namen des Orts, wo die Schuhle ist, heißt Ramsen, ist vermischter Religion, es seind aber in diesem Orte 2. Schuhlen eine Katholische und eine Protestantische

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dießer Ort ist ein Dorff

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeinde, welche zu keiner andern gehört

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Liegt in dem Distrikte Stein am Rhein

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jn dem Kanton Schaffhaußen.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zum Schulbezirke gehörige Häußer der Kathl Religion, welche auser dem Dorfe Ramsen liegen ist 1 Vrtel zum theil eine halbe Stunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Namen der zum Schulbezirke gehörigen Höffe sind Wißholtz, welcher Ort in 4 Höffen besteht entfernt 1/2 Stunde

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Wiler Ebenfals in 4 Höfen entfernt 1/4 Stunde Offenacker 1. Hoff, samt 2 Bewohnungen der RebLeüten; dießer Ort Offenaker ist entfernet 1/2 Stunde

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die Anzahl der Kinder, die von den Höffen anhers in die Schu-le kommen, seind vor dermal als. 10 Knaben, und 8 Mächken

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Andere benachbarte Schuhle seynd in dem Ramsischen bezirke keine.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn den Katholischen Schuhle wird gelehret Lesen, Schreiben, Rechnen, wie auch, was in Ansehung der Christk. Religion zu wießen Nothwendig ist.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schuhlen werden nur im Winter gehalten, weil die Kinder zur Sommers Zeit mehrester theils Feldarbeit verrichten müßen Die Schuhl wird gehalten von h: Martiny bis Ostern - Doch N: Wäre es sehr Guth wenn dergleichen Kinder, wie auch Größere, bis auf 18. Jahren angehalten wurden an Sontägen nachmittag in der Schuhl. v. 1. oder 2. Stunde zu erscheinen, damit sie nicht den Sommer durch alles vergeßen wurden, ||[Seite 2] Waß sie in dem Winther gelernet hätten; So ist es auch Üblich in Zerschiedenen Orten außer Helvetischen teritorium.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher seind Eygentlich keine Eingeführet, Weil sie alhier Niemand anschaffet, wohl aber werden die Kinder, jedes nach seiner Fähigkeit im Getruchten und Geschriebnen Unterrichtet.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften werden denen Kinder vorgelegt nach Willkuhr und Gutbfinden des Schuhllehres.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schuhle Dauret vormittag 3. Stunde, und sovil nachmittag

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder seyind in Klaßen eingetheilt nach dem Alter und Fähigkeit.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schuhllehrer ist bißhin auf gutbefinden des Pfarres von dem Gottshauß Peterschaußen qua Patrona et Benefactore, aufgestellet worden auf eine ganz simple weise.

III.11.b Wie heißt er?

Denmahliger Schuhllehres Namen ist Joseph Gnädinger

III.11.c Wo ist er her?

Seyn Geburts Ort ist Ramsen.

III.11.d Wie alt?

Seines Alters 26. Jahre, Annoch Ledigen Stants, und und Haltet sich noch in seines Vatters Hauße auf.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Der Schuhl-dienst versiehet er schon 10. Jahre

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hat sich immer in Ramsen aufgehalten. Sein beruff war vorhin seinem Vatter mit den übrigen 5. Söhnen in Haus und Feld Arbeit mit zu helfen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jetzt hat dieser nebst dem Lehr-amte noch andere verrichtungen, Denn der Schuhldienst ist mit dem MessmerDienst verbunden, weil ein Dienst ohne den andern in der Belohnung alzugering wäre, Es ist ein solcher angehalten seinem Pfarrer an Son-und Feyertägen, wie auch an Werchtägen {in} der Kirche zu bedienen, Zur bestimmten Zeite zu leüthen, wie auch bey der verwahrung der Kranken und verstorbnen dem Geistlichen an die Hand zu gehen, und was ihnen andere verrichtungen noch mehr seyed.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Uberhaupt sowohl in Ramsen als von obgedachten Höffen besuchen Kinder die Schuhle 46.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 28.
Mächken 18.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer gar keins.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 3] Schuhlfond warr ehmals gar keiner vorhanden, und also auch kein Schuhllehrer, Daherro müßten die Kinder zur Winthers Zeit die etwas Lernnen wohlen, Leyder eine Stunde weit in die Schuhle gehen Erst Anno 1764. Wurde von tit. Herrn geistlichen Rath und ehmahligen Pfarrer in Ramsen Joseph Zölling eine Stiftung gemacht mit einem Kapital per 300. fl. Welcher auch den damahliger Prelaten in Petershaußen Bewogen mit beystimmung des Closters kapitels 3 Malter #Feßen## Jährlich aus der Zehnscheür, Dem Schuhllehrer beyzulegen, Auß dem titel, weil das Gotts Haus in Ramsen einem anselichen und ergiblichen Zehenten genieße; Jedoch wolte sich das Gotts Haus keine Ewgie Schuldigkeit aufburden laßen, sonder man solle dieser Abgab nur als eine Gnade, die nach umstände der Zeit Wiederruflich seye, ansehen. Dahero nach der Helvetischen aufhäbung deß Zehenten, dermahl von diesen Früchten nichts mehr Fließen wird, zum Unterhalt des Schuhllehres, von dem Gedachten Gottshauß; Folglich bleibte demselben als ein Fundierts Einkommen, nichts anders als von 300 fl. den Jahr Zins mit 12 fl.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Die Jahrsgesälle des Lehres als Messmers besteunden biß auf daß Jahr 1798. Auß der Herrschäftlichen Zehendscheür.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

An Haber 3. Malter.
An Roggen 4. Malter.
An Gersten 1. Malter
Die Einkünften des Schuhllehrers und Messmers waren mit den obgemelteten 3 Malt. zusamen. 11. Malter
Ferners von jeglicher Hochzeit an gelt. 30 xr. nebst einem #Maßdul## bey Leichbegängnus für Leüthen der Gloken. 1 Leib Brodtt. nebst einem Massliy Salz.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

An Schuhlgeld beziht der Schuhllehren wochentlich mehr nicht als, 2 xr. und Zwar nur von denen Reichen Bauern Kinder.

IV.15 Schulhaus.

Ein Schuhlhaus ware niemahls eins vor handen, Erst vor 5. Jahren ist von demmahligen Pfarrer Benedickt Eble ohne Mintiste beytrag der Kath. Gemeinde, auß eignen Kösten ein solches Neu erbauet und an den Kirchhoff angebracht worden.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 4] Dieses Schuhlhauß besteht aber nur in einem geraumen Schuhlstuben ohne einige Wohnung für den Schuhllehrer, welcher in deßen sich in des Vatters Hauße aufhaltet, und von da in die Schuhle gehet.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Von Welchem ihem gar kein Haus Zins abgereichet wirt

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Die Schuhl besorgnis und erhaltung im Bäulicher Stand Überlaßt der Guthäter der Kath. Gemeinde und wenn sie sich dazu nicht will schriftlich verobligieren, so behalt er der Pfarrer daß Recht vor darmit zu Diesponieren nach seinem Willen.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Einkommen des Schuhllehres ist schon oben berühtret worden hiermit ohnnöthig, daß, waß weiters N. 16. mittel N: a b c d e f.g.h angeführet wird, anzusetzen.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Übrigens wird der Schuhllehrer wegen seinem Verlurstigte Schuhl und Messmer Dienst-gesählen, bey dem Minister der Künste, und Wissenschaften Bestens empfohlen, damit er seiner Ferneren Obliegenheit, mit Lust und Freüd genugthun könne.

Unterschrift

Ramsen den 16 ten. feb. 1799.
Benedikt Eble Deckan, und Pfarrer Joseph Gnädinger Schuhllehrer.

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