Hemishofen (Transkription Nr. 1014)

Schulort: Hemishofen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 200-201v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Stein am Rhein
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Stein
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Hemishofen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hemishofen (Niedere Schule, reformiert)

25.02.1799

Beantwortung der von dem B. Minister der Künste u. Wissenschaften vorgelegten Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hemishofen ist

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf, und

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

macht eine eigene Gemeine aus;

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

es gehört zu der Kirchgemeine Stein,

I.1.d In welchem Distrikt?

in den Distrikt Stein und

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

in den Kanton Schafhausen.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn den Schulbezirk gehören keine außer dem Dorfe liegende einzelnen Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Eben so wenig ganze Dörfer, Weiler oder Höfe.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Bis auf eine Stunde im Umkreise liegen:

I.4.a Ihre Namen.

Die Schulen in Wagenhausen, Stein, Burg, Eschenz, Ramsen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Wagenhausen liegt in einer Entfernung von 1 1/2 viertelstunde, jenseits des Rheins, Stein ist eine halbe Stunde, Burg jenseits des Rheins eben so weit, Eschenz 3/4 Stunden, Ramsen ebenfals aber gegen Schwaben hin 3/4 Stunden von hier entfernt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der hiessigen Schule sucht man die Kinder beiderlei Geschlechts dasjenige zu lehren, was sie als vernüftige u. nüzliche Menschen wißen sollen. Lesen, Schreiben, Rechnen. durch Unterredungen wird ihr Verstand aufgeklärt u. ihr Herz für das Gute gebildet; man sucht sie auf die Natur aufmerksam zu machen, u. sie vor Aberglauben zu bewahren. Der christliche Religions Unterricht ||[Seite 2] wird ihren nach Beschaffenheit ihrer Fähigkeit be ertheilt. Jn einem nähern Detail kann ich {nicht} hier nicht eintreten.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter von Martini bis Ostern ununterbrochen gehalten. Von Ostern bis Martini sind wöchentlich zwei Vormittage zum Unterrichte bestimmt; welches freylich zu wenig ist. Aber auch diese Stunden konnte ich mit großer Mühe erringen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Schulbücher sind:
Das von mir mit einigen Veränderungen herausgegebene Herderische A.B.C. u. Lesebuch.
Der kleine Züricher Katechismus oder sogenennte Lehrmeister.
Wasers Schul u. Hausbüchlein, enthaltend Gebete, Lieder, Psalmen, Bibelsprüche.
Rochows Kinderfreund.
Der von mir verfasste Schreibschüler.
Bertrands christlicher Catechismus.
Das neue Testament.
E Bertuchs Bilderbuch für die Naturgeschichte.
von disen genannten Schulbüchern haben alle Kinder die gleichen Editionen, weil ohne das der Unterricht in Klaßen un möglich wäre.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften enthalten; Lebensregeln, Sprüchwörter etc. So oft ein Schüler eine Vorschrift ungefehr 6 mal nachgeschrieben hat, so bekommt er eine andere.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich fünf Stunden; drei vormittag u. zwei Nachmittag. Monntag u. Mittwoch ausgenommen, wo {noch} die 6te Stunde, welche dem höhern Religions Unterrichte bestimmt ist, hinzu kommt.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schule Kinder sind in drei Klaßen abgetheilt, u. zwar so, daß die ältern die Schule nur Vormittag besucht, die jüngern Nachmittag. Die mittlere nimmt an dem Unterricht der ältern Theil u. der jüngere Antheil u. kommt also Vormittag u. Nachmittag in die Schule
Jch bin sehr überzeügt, daß diese Einrichtung nicht blos nüzlich, sondern durchaus nothwendig ist; allein es gehört dazu, daß die Schule fleißig u. nicht nur im Winter besucht werde.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der hiessige Schullehrer der zugleich Prediger ist wurde von dem ehemaligen Magistrat in Stein, durch die Mehrheit der Stimmen gewählt.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt Johannes Büel.

III.11.c Wo ist er her?

Jst gebürtig von Stein am Rhein.

III.11.d Wie alt?

Sieben und dreissig Jahre alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Verheyrathet aber ohne Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist schon 14 Jahre an der hiessigen Stelle.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er war ehe er hieher kam Vikarius und Hauslehrer in Schafhausen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben seinem Lehramt ist ihm die Stelle eines Distrikts Jnspektor aufgetragen worden.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jm Durchschnitt belauft sich die Zahl der Schüler auf dreissig.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 6
Mädchen 24.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer u. Winter ist die Zahl der Schüler gleich, weil der Lehrer fest darauf hält, daß alle Schüler beym Unterricht sich einfinden sollen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist kein Schulfond vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld bezahlte jeder Schüler wöchentlich 1 1/2 xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Helferei, in welcher das Schulzimmer angebracht ist, ist nicht neu, aber auch nicht baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist ein {besonderes,} einelnes, der Schule allein gewidmetes schönes Zimmer.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Magistrat in Stein besorgte bis izt die Unterhaltung der Helferei u. also auch der Schule.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Das Einkommen des Schullehrers (wobei er aber nicht bestimmen kann was er als Schullehrer oder als Prediger bekommt) ist:

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 140 fl.
Getraide 10 Malter Korn
ein Malter Hafer
Ein Malter Roggen
Holz 9 Klafter
Wein. 4 Saum.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

||[Seite 4] Die Quellen, aus welchen diese Einkünfte fließen sind:

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Das Gemein gut in Stein; ausgenommen 2 Malter Korn u. ein Saum Wein, welcher aus dem Kloster in Stein bezogen wurden, welche aber nach aufhebung der Zehnten nicht mehr geleistet werden konnten.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Hemishofen 25 Febr 1799.
Johannes Büel. Helfer.

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