Herblingen (Transkription Nr. 1006)

Schulort: Herblingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 120-121v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Rayet
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Herblingen
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Schaffhausen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Antworten auf die Fragen, über den Zustand der Schule in Herblingen. Von Hans Jacob Span Schulmeister.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Herblingen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Sie hat eine eigne Kirchen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Reyet.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Schaffhausen.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der Schulbezirk ist nur eine Viertelstunde groß, und enthält 46 Häuser. aber es komen noch etliche Kinder, von den Beysassen, die auf den nächsten Rebgüteren sind in die Schule, die aber nicht in den Schulbezirk gehören.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die benachbarten Schulen sind also folgende. Die nächste ist in Stetten, und ist ein halbe Stunde von Herblingen. die zweyte ist in Schaffhausen und ist eine Stund, die drite ist in Buchthalen und ist eine Stund, die vierte ist in Thaingen und ist eine Stund, die fünfte ist in Lohn und ist eine Stunde,

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Die Buchstabier Kinder müssen das Nahmenbüchlein zweimahl, und den kleinen Catechismus einmahl durch buchstabieren. Nachher müssen sie disen nach Beschaffenheit ihres Fleisses ein oder zweymahl durchlesen. Auf dises folgt ein viermahliges Auswendig lernen, theils der Hauptfragen allein, theils diser und der darunterstehenden Randfragen. Nach disem lernen sie den grossen Catechismus auswendig, und mit disem lobwasserische Psalmen, Lieder aus unserm Liederbuche, aus dem Gellert und Catechismus Lieder. Zu disen Gedächtniß uebungen komt die Uebung im Rechnen, Schreiben, und Lesen. Bey disem mache ich ihnen die Unterscheidungs Zeichen bekant, sehe darauf, daß sie sich beym Lesen nach demselben richten, und daß sie den richtigen Ton f trefen, und frage sie über den Sinn faßlicher Stellen. Jn den lezten Schulstunden, werden die Kinder im Singen geübt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird bey uns im Sommer und Winter gehalten. Jm Winter gehen die Söhne und Knaben auch von Martin bis Liechtmeß bey Nacht in die Schule. Jn diser werden die obigen Uebungen vorgenohmen, nur das Buchstabieren wird unterlassen. An dessen stelle wird in den lobwasserischen Psalmen gelesen, und aus Rochows Kinderfreünd Diktiert.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Schulbücher sind folgende: das Namenbüchlein der grosse und kleine ||[Seite 2] heydelbergische Catechismus die lobwasserischen Psalmen, die Gellerts Lieder, das neüe Testament, Feddersens Leben Jesu, und Rochows Kinderfreünd.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jch wähle mir das zum vorschreiben, was mir der Herr Pfarrer gegeben hat, und diejenigen die gut Schreiben, müssen auch Histörken aus des Rochows Kinderfreünd abschreiben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Tagschule dauert Morgens von 8.-11. Uhr, und Nachmittags von 12.-3. Uhr. Die Nachtschule hingegen von 6-8. Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klassen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Obervogt, der Pfarrer, der Vogt und die Vorgesezten, examinierten und wählten den Schullehrer, und wenn diser der Gemeind nicht gefiel so mußte sie ihn nicht annehmen.

III.11.b Wie heißt er?

Hans Jacob Span.

III.11.c Wo ist er her?

Von Herblingen.

III.11.d Wie alt?

25 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jch hab kürzlich geheyrathet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Vier Monate.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch war meistentheils bey meinen Elteren, und trib das Schneiderhand {werk}

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Wegen den geringen Einkünften, bin ich genöthiget, mich noch mit dem Akerbau zu beschäftigen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Der Schulkinder überhaupt sind 64.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 34 Knaben, und 30 Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer 20 Knaben, und 16 Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist kein Schulfond vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jch hab etliche Beysassen Kinder, in der Schule, die bezahlen wochentlich x 2. xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jn dem alten baufälligen Gemeind Haus ist eine Schulstube. Dise ist so finster, daß man bey trübem Wetter bey nahe ein liecht nötig hat, so nidrig, daß ein kleiner Man die Deke mit der Hand berühren kan, und die Fenster sind so schlecht, daß die Kinder vor der Kälte nicht genug geschüzt sind, Als die Franken angekomen waren mußte sie ihnen zur Wachtstube eingeräumt werden. Seit dem muß ich die Schule in einem anderen Hause halten, in welcher der Plaz so enge ist, daß ich oft 20 Kinder um und auf den ofen sezen, ||[Seite 3] ja so gar oft bis weilen die jüngsten Schüler aus Mangel an Plaz wider nach Hause schiken mußte. Jndessen wird die alte Schulstube durch die fränkischen Soldaten immer mehr und mehr verderbt.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Jch habe als Lehrer weder Wohnung noch Hauszins.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 56. fl. 15: xr. und 6 Fiertel Frucht.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

fl. 6. an Geld und 6 Fiertel Frucht.

IV.16.B.e Kirchengütern?

50. fl. 15 xr. Und aus dem Kornamt 6 Fiertel Frucht.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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