Büttenhardt (Transkription Nr. 1003)

Schulort: Büttenhardt
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 133-134v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Thayngen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Lohn
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Büttenhardt
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Büttenhardt (Niedere Schule, Nebenschule, reformiert)
  • Büttenhardt (Niedere Schule, Nachtschule, Knabenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)

24.02.1799

Beantwortung Der Mir Als Schullehrer Vorgelegten Fragen Den Zustand der Schule betreffend Welcher ich vorstehe yn Ansehung Der Lakalverhältnisse.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

der Ort Heißt Büttenhart

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein dorff

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

und Hat eine eigene gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Es gehört zu der Kirchen gemeinde Lohn

I.1.d In welchem Distrikt?

Ligt im districkt Täyngen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

und gehört zum Canton Schaffhaussen

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Heüser Welche zum Schulbezirck gehören ligen ohngefer yn einem Umkreise der eine Kleine 1/2. viertel stundt aus Macht die Zal der Heüser ist 17.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Es Gehört weder daß ein Noch andre zum Schulbezirck

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die entfernung der benachbarten schulen bis auf eine Stunde ist
a.) Stetten 1/4. Stunde Lohn eine kleine 1/2. Stunde Herblingen 1 Stunde
b) Thäyngen eine Gute stunde Opferszohfen eine kleine 1/2. Stunde Altdorf 3/4. Stunde Biberen 3/4. Stunde

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

den underricht beträffend yn der schule wirt Lesen schreyben Rechnen Singen gelert selten Finden sich welche die Rechnen lehren wollen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die schule wirt Mehrenteils Nur ym winder von Mardiny bis Ostren Gehalten weil die Gar kleine offt auf blos. 4. hochstens. 6. Kleine abc Schuler Steigende Zall es Nicht gestattet yndessen konnen die Elltren derens Aber wenige gibt welche ym Sommer ihre Kinder in die schule schicken wolten dieselbe in die Sommer schule Nach Lohn gehen Lassen
Anmerkungen disen Winder Konnde selbst Hier Keine Schuhle Gehalten werden wegen gar zu Starcken Ein quartierung Truppen Von welchen offt. 3 u 4. auch. 5. yede haus haltung traff Ja die bis herige an sich Kleine won Stuben des Schul Meisters die auch schull Stuben war muste Wachtstuben gebeben werden die kinder Musten Nach Lon in die Schule wandren aber können den Hallben theil deren die in die Schule geschickt werden solten wird geschickt u auch disen muste bisher wegen Tiefen Schneh u grosser Kelte u bey dem sonst Schwärlichen u un wandelbaren Weg zu Hause bleyben.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Die schulbücher sind daß Schafhauser a b c büchlein der Kleine Heidelbergische Cadychismuß der Grosse heidelbergische Cadechis Muß Die Lobwasserische Psalmen u die kirchen Lieder welche letztem so wie der Kleine u Grosse Catechis Muß aus wendig gelert Werden

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schullehrer schreibt den Kindern Strich weise vor

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule daurt von Morgens 8. bis 11. u. Mittag 12. bis 3: uhr Nb Auch wurde sonst für Knaben im Winder eine Nacht schule um 1/2 7 ur bis 1/2 9 uhr zur übung im Lernen schreiben lesen singen gehalten Aber auch diese konte wegen dem Trang der umstende Nicht gehalten werden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind Alle beysammen u. undereindander mehrentheils kleine denn Die etwas grössern so balt sie etwas arbeyten können werden sie Nicht Mer Geschickt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der schullehrer wurde so Lange als dise Nebenschule bestet von der Bürgerschafft aus Jhnen Mitt wen sich einer dazu meldete Bestelt welchen dann von dem yeweilen Pfarrer zu Lon Bestätigt Wurde Findt sich keiner yn der Gemeinde so wirt einen aus einer Benachbarten der da zu Lust Hat gewelt alle Jahr wirt er aufs Neüe bestelt

III.11.b Wie heißt er?

Jch Heisse Hs Jacob Mull

III.11.c Wo ist er her?

undt bin bürger u einwoner von Büttenhart

III.11.d Wie alt?

Mein Alter ist 36. Yahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jch bin verheyratet u. Mit 3 Kinder ist unsre Ehe Gesegnet

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit 3. Jahren bin ich schullehrer

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

und Habe Mich ymmer zu Büttenhart Auf Gehalten u die Arbeiten Eines Land Mans getriben.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben der schule besorge ich meine gütter

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Zal der schull kinder welche gewönlich die schule besuchen ist über Haubt 15 Höchstens 18.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 7
Mädichen 8

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

ym Sommer Falt weg

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein es ist kein Eigendlcher schulfond da

IV.13.b Wie stark ist er?

a und b Fält also weg

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

aus dem waß die Gemeinde Gibt waß die schul kinder bezalen und was aus dem kirchen Gut die Kirchen Gemeinde von yeweiligen Pfarer als bis herigen verwalter desselben darauf gelegt Wirt

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

dises Felt auch weg

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] von der Bürger Gemeinde ist ein schulgelt vestgesetz Jeder Hauß vatter zalt Nemlich Für ydes kind 36. xr.
die Nachtschuler Bezalen yeder 15 xr.

IV.15 Schulhaus.

Wir Haben kein eigenens schul Wonung

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Falt also weg

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Meine won Stuben war bis dahin auch die schull stuben

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Jch bezihe darfür von der gemeind 5. fl. aller Jährlich

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Falt weg.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Daß Einkommen des schullehres bestet yn dem mit Jhme Geschlossene Arcort der gemeinde u des Pfahrers und zwar wurde Mir Jährlich ym gantzen Für die winder tag und Nachtschull bezalt 20. fl. Also an gelt die Summa von 20. fl. Wurde Mir Folgender Massen bezalt
a. aus dem vestgesetem schull Gelt der kinder Namlich yedes. 36 xr. Und yeder Nacht schuler 15 xr.
b) Aus dem was daß Kirchen gut darauf Legen Muste um obige Sum volstendig zumachen so vill zur beantwordung denen under zeichneten weiter Nichts Mer beyzufügen wüßt

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Büttenhart den 24. den Hornung 1799
Hs Jacob Muhll Bürger u Einwonner u Schull Lehrer der gemeindt büttenhart

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