Oberurdorf (Transkription Nr. 153)

Schulort: Oberurdorf
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 334-335
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799: Ober Urdorf
Kirchgemeinde 1799: Dietikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Urdorf
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Freyheit Gleichheit Antwort über den Zustand der Schul

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ober urdorff

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorff;

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist ein eigne Gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zu dietikon aber Ein eigner Agent;

I.1.d In welchem Distrikt?

zu Distrikt Mettmenstätten

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Zürich;

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die weithsten Häuser Eine Virtelstund,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nider urdoff und Rebstal Jn Nider urdorf sind 18. Häuser Jm Rebstal 5.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

sye sind gleich weith von der Schul 1 virtelstund

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

30 von beiden orthen;

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Eine Halbestund dietikon; Schliren; ütikon und Bimmerstof, jedes von diesen 4. orthen Eine Halbstund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Des Tags Buchstabiren; Lesen Schreiben, zu Nachts Singen;

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

von Martini alle Tag Bysden 30ten Merz und im Sommer alle Wochen 2. Tag;

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nann B. L. meister Zeügunßen, Psalter, Testament u Bibel,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

je nach beschafenheit der Kinder,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormit Tag von 8. Bis 11 ühr Nachmittag von 1. Bis Halb 4. uhr;

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 3. Klasen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Exmminther Konfennt durch daß Exsammen

III.11.b Wie heißt er?

Heinrich Huber; {von da}

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

38. Jahr;

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Keine; aber Kinder. 3

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

6. Jahre,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn urdorf und mich Rethlich mit güter arbeit ernehrt

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

mit güter arbeit;

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

70 36. Knaben 34. Machten

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer. 20. 7 Knaben 13. Mächten

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfund, 0 und nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 2] gut

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Aber indem Schulhauß ist nur Eine Stuben für die Kinder

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeind ober Urdorf

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Gelt 41. fl. An Kernnen 4 Müt Eine Gerechtig, genug, Aber mit großen Kösten;

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Gemend u Kirche.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Von der Gemeind An, geld 38. fl. 20. ß. An Kernnen 2. Müt

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Von Niderurdorff u Rebstal Von jeden Kind 20. ß. deren vor Jahren offt 25. Bys 30. dis Jahr aber nur 2. Kinder Wan dann Armme Kinde so zahlt daß. L. almosenamth im Zürich

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Eine Juchart Acherland Aber seh gemein daß blos die 1/2 zu benuzen;

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Mit dem schuldinst Jst auch nach verbunden Der Sigersten dinst; und daß oben Beschryebene, Jst. der ganze Lohn für diese zwey Dinst; Wann ich die Kerzen Jn die Nachtschul gekaufft; u den Holzeren den Lohn gegeben Der sich offt mit den Kerzen auf 28. fl. Belaufft so überBleybt mir Eine Kleine sum

Unterschrift

Jch Verbleib ihr unterthänister Schuldiener Heinrich Huber Republikanischer Gruß

Zitierempfehlung: