In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberhofen (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung Der Vorgelegten Fragen über den Zustand der Schulen betreffend die Schul zu Oberhoffen der Pfarrey Sirnach.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Oberhoffen ein Dorf in Local und Oeonomie angelegenheiten macht es mit Gingishaus eine Dorf gemeine aus gehört zur Kirchen Gemeine Sirnach. macht nebst Münkweilen St. Margrethen, Meziken; Feütschenbach. Knechtlishaus. Holzmans haus. Gingishaus. u. Sedel eine Urversamlung folglich eine Agentschaft aus, gehört zum Distrik Tobel im Kanton Thurgäü.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu der Schul in Oberhoffen haben nur die Bürger zu Oberhoffen und in dem nahe gelegenen Gingis haus wie nur einige Bürger zu Münkweilen den freyen zutritt. zu Oberhoffen u. Gingis haus sind incirca 50. Haushaltungen Gingis haus ist nicht ein mahl eine 1/4 Stund entfernt noch weniger Münkweilen. Von Oberhoffen besuchen incirca 35. von Gingis haus incirca 2 Kinder die Schule

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

A. Jn der Pfarrey 1. Sirnach eine 1/4 St. von Oberhoffen 2. Eschlikon eine 1/4 Stund 3 Hurnen 3/4 Stund. b. Außert der Pfarrey 1 Vogelgsang 1 Stund 2 Unter Tuttweil eine Stund 3. Eggenspühl 3/4 Stunde.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Schule dauret Morgen von 8.-11. Uhr Nachmittag von 1.-4. Uhr die gleichens lernenden werden zusamen gesezt u. Stufen weis von einem Lehrbuch zum anderen schreiten

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

a. Buchstabieren b. lesen c. Schreiben. D. außwenndig lernen e singen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

von Othmarus an nihmt die Schul ihren Anfang u. dauret 16. Wochen

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind a. Namen büchlein b. Lehrmeister c. Zeugnus d. Psalmen buch e Testament zum theil auch das neü gesangbüchlein Zech Zürich 1787. den Schreibenden gib ich Schullehrer seine Vorschriften außgestochen vom Wüß in Zürich

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule dauret Morgen von 8.-11. Uhr Nachmittag von 1.-4. Uhr die gleichens lernenden werden zusamen gesezt u. Stufen weis von einem Lehrbuch zum anderen schreiten

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Die Gemeind mit zu zug des Pfarers

III.11.bWie heißt er?

Johannes Büchi von Oberhoffen

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?

gebohren den 21. febr. 174 1774. ein Ehmann in der Hoffnung Famili zu bekomen

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

sind einem Jahr Schulmeister vorher immer im Vätterlichen Hause wibmede meine Zeit der ländlichen Arbeiten und der Baumwollen Weberey hab nebst dem Schul dienst u. obigen geschäften keinen anderen beruf noch gewerb

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

40. Jncirca die Hälfte Knaben und die Hälfte Mädchen.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Der verhandene Schulfond lauft sich auf fl. 359

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Und ist von der Gemeind zu sammen gelegt worden.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ein frömdes Kind deßen Vatter nicht Bürger von Oberhoffen ist zahlt Wöchentlich. 6 xr.

IV.15Schulhaus.

Jst keines der Schulmeister halt in seinem hause die Schul hat dafür nichts von der Gemeind auch nichts für holz gelt vorher gab die Gemeind an die Schul Stube 3 fl. jez nichts mehr.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.

32. fl. Die Hälfte bezieht der Schullehrer aus dem Schulfond die Hälfte bezahlen die Schulkinder.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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