In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Märwil (Niedere Schule, katholisch)

Antwort des Katholischen Schullmeisters von Märwihl auf die Fragen über den Zustand der Schullen allda.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Märwihl

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Welches ein Dorf,

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeine und Agentschaft in der Kirchgemein Tobel

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

Zu dem Distrikt Tobel gehörig

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

und im Kanton Thurgäü ist.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zum Schullbezirck gehörigen Häüser sind daselbst 5
der nächsten Viertelstund entlegen 15
der 2ten Viertelstund 3

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Märwihl. 5 Schulkinder ||[Seite 2] vom Schullort entfernt 1/4 St: Buch 6 Schullkinder. Bohl 9 Schullkinder. Azwihlen 3 Schulkinder. Höffe. Nägelshubl Entfernt 1/2 Std: Schullkinder. 6

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die benachbarten Katholischen Schulen sind entfernt im Umkreiß

I.4.aIhre Namen.

Alle 3 Viertel Stund bis ein Stund Jhre Namen sind Brunau, Bußlingen, Lomis, Tobel

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?
II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schulle wird gelehrt lesen und Schreiben

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulle wird nur im Winter 15 Wochen lang gehalten, von 1 xbr bis 17 Merz

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Geschriebene zu erlernen, werden Briefe und für {das} gedruckte nebst dem Namen-Büchlein der Katechismus zum Buchstabieren und Lesen vorgelegt.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 3] Fürs Schreiben werden gemachte Vorschriften zum Abschreiben den Schüllern vorgelegt.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schulle daurt Vor und Nachmittag 3 Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Dieser wird von den Katholischen Gemeins-Genossen mit Rath und Gutheißen des Pfarrers in Tobel bestellt

III.11.bWie heißt er?

Der Schullmeister heißt Johannes Vetter

III.11.cWo ist er her?

Von Märwyl gebürtig

III.11.dWie alt?

ist 17 Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

leedigen Stands

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Hielt diesen Winter das erstemal Schull.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst noch nie von seinem Geburthsort ||[Seite 4] entfernt gewesen, nebst der Schulle arbeitet er auf der Baursamme in dem Hauß s. Eltern

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schullkinder besuchen die Schulle nur im Winter

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 15 Mädchen. 14

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es ist ein solcher durch Subfinstion angelegt worden im Jahr 1798 welcher in 3 Termin solle vollends erlegt werden, aber nur unter der Bedingnuß, wen die Schulle Bestand haben solle.

IV.13.bWie stark ist er?

Die Stiftung ist 350 fl. starck.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünften des Schullmeisters ||[Seite 5] fliessen bis der Fond gantz erlegt seye wird aus dem Schullgeld.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jndessen ist würcklich das Schullgeld geführt, und wird für jedes Kind wochendlich bezahlt 1 Bz:

IV.15Schulhaus.

Schullhauß ist kein besonderes; wohl aber haben sich bey Errichtung dieser Schule die Katholischen Einwohner zu Märwihl verpflichtet (mit der Bedingnuß, daß die Schulle im Dorf Märwihl solle gehalten werden) eine bequemliche Stube wechselweiße unentgeldlich herzugeben; demzufolge selbe bisher in einem der dortigen Häüßer ist gehalten worden.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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