In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kappelen (Niedere Schule, reformiert)

ZUSTAND
der Schule zu Kappelen bey Arberg. de Dato 10. Merz 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kappelen bey Arberg

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Pfarrdorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeind

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeind und Agentschaft allda

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt Seeland.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der entlegensten Haüsern beträgt keine Viertelstunde

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Diese Fragen fallen hier weg.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Diese Fragen fallen hier weg.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schüler werden nach Capacität einregistrirt, und das Verzeichniß wird samt ihren Schribproben an den Examen vorgewiesen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, lesen, schreiben, Chatechisiren, Psalmmusik, biblische Historien

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulzeit daurt von Anfang Wintermonats biß den 25. Merz.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Berner Fibel, der Heidelbergische Catechismus, die Lobwaßerischen Psalmen. die Hübnerische Kinderbibel, die fleißigen lehrnen zuweilen eine Anzahl Festlieder, und einige Capitel im neuen Testament, — Die kleineren Catechismen werden mit Grund nicht mehr gefordert

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Schüler bedienen sich meisten der Vorschriften deß Schulmeisters

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Es wird täglich 6. Stunden lang Schul gehalten

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Schullehrer. A. werden von den Vorgesezten und dem Pfarrer auf abgelegte Proben hin gewehlt

III.11.bWie heißt er?

Bendicht Arn.

III.11.cWo ist er her?

von allda.

III.11.dWie alt?

65. Jahre alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

||[Seite 2] Drey erwachsne Kinder in der Ehe, das zweyte Weib mit vier erwachsnen Stiefkindern

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

32. Jahre lang Schullehrer allhier

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zwey Jahre zu Möringen der Gemeind Taüffelen, zwey Jahre zu Bühl der Gemeind Walperswyl im Distrikt Seeland, und ein Jahr zu Worben der Gemeind Bürglen im Distrikt Büren

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben Schulhalten Landarbeit

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder: Anzahl 80.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter: Knaben 47. Mägdlin 33.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer besuchen nur die Catechismusschüler, statt deß Samstag Morgens, die Sonntagsschul unmittelbar vor der offentlichen Kinderlehr, wo sie die Fragen recitiren.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond: deren a. b. ist kein besondrer vorhanden

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

die Einkünfte fließen aus dem Kirchen- und Gemeingut, und aus dem Vermögen der Partikularen

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Also ist der Fond mit vorbesagten Gutteren vereiniget

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld: auf kr. 8. Examengeld aus dem Kirchengut.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Ein altes Strohdach, und baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jn der Schulwohnung befindet sich die Schulstube.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

fällt weg.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der Kirchmejer hat dafür zu sorgen

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld kr. 26. — Holz wird dürftig zum Haus geliefert. an Getreid und Wein geht nichts ein

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 3] fallt weg.

IV.16.B.bSchulgeldern?

Examengeld aus dem Kirchengut — kr. 1.

IV.16.B.cStiftungen?

fallt weg.

IV.16.B.dGemeindekassen?

Gemeingut kr. 5.

IV.16.B.eKirchengütern?

Kirchengut. kr. 15.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

von Hausvättern kr. 5.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

Eine Jucharten zum Theil sehr abgelegner Herd. kr. 3.
[Summa] kr. 29.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

fallt weg.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkungen
1. Die Kinder sind nur im Winter bey gutem Weg fleißig, im Sommer wegen vieler Arbeit und gaumen bey Haus sind sie es nicht. daher die Samstags Schul so viel als ergangen ist
2. Die Leute sind meistens arm, die Kirchen-Gemeine- und Armengütter beruhen auf unsichern Capitalien — daher würde es sehr schwer fallen, ein neües Schulhaus zu bauen. — oder die Besoldung zu verbeßern.
3. Wenn einsten die Zehnden und Bodenzinse gänzlich abgeführt seyn werden, möchte dan auch leicht fallen, die Besoldung an Getreid zu verbeßern.
4. Wenn der Armuth abgeholfen würde, wurde auch der Erkentnuß (Aufklarung) aufgeholfen werden. dadurch auch die Verbeßrung der Sitten (Moralität) und Jndüstrie (Gewerb- und Arbeitfleiß) ungemein gewinnen würden, ebenmäßig endlich beßre Wirthschaft.
5. Die Schulbücher zu verändern ware wohl nicht rathsam, Theils weil man an die vorhandenen gewohnt ist, und der gemeine Mann dergleichen Enderungen für eine Religions Enderung hält, Theils weil das raffiniren, ausmustern, und einfliken der Realität wirklich zu nahe gehen konnte.
6. Da der gemeine Mann nie eine sonderlich vollständige Einsicht in die Religionslehren haben wird, vielmehr nur Religionsgefühl, ist nichts beßers als simpler vortrag der vornehmsten Wahrheiten und Pflichten; mit Beleg der Gründe, Exempel, und persönlicher Praxis ||[Seite 4] Anmerkungen. Numero 7.
7. Auf gute Ordnung, Einrichtung, und Methode kommts viel an, noch viel mehr aber auf gute Anwendung derselben — da wird viel Simplicität, Naivität, Ernst, und Freündlichkeit, Pünktlichkeit, anscheinende Strenge, Lebhaftigkeit, und Unpartheylichkeit erfordert — flatieren, thändlen, kleine Gefälligkeiten die nicht allen erzeigt werden können, sind schädlich
8: Straffen der Gedächtnusfähler, und kindlicher Flatterhaftigkeit, oder auch der Versaümniße deren die Eltern Schuld haben sind schädlich, item die Straffen mit Arrest, mit Überlehrnen, mit Zukung der Nahrung, so die Herabsezung und Prostitution sind ebenmäßig nicht rathsam. — hinegen die Züchtigungen augenscheinlichen Mutwillen, Lügen, und Verführung der kleineren sind absolut nothwendig. Die öfftere Einschärfung der Gerechtigkeit und Treü, und der Tadel deß Müßiggangs und eines schlechten unedlen Betragens sind sehr heilsam
9. Ein Büchlin mit Sittensprüchen, und Spruchwörtern, item getrukte Schreib- Vorschriften — die man ihnen an den Examen schenkte, wäre nicht übel
10. Sittenrichter unter den Kindern ware vielleicht nicht gar rathsam, wohl aber unter den Alten — zu Rom hatte man solche auch zur Zeit der freyensten Republik — mit diesem Beding und Mittel lebe die Helfetische jung und alt.

Unterschrift

unterzeichnet Bendicht arn Schulm: Zu Cappelen

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