In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Stettfurt (Niedere Schule, reformiert)
16.02.1799

Antworten auf die Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Stettfort ist eine Schule. — Dieses Dorf, welches, nebst einigen dazu gehörigen Höfen, eine eigne Gemeinde und Kirchgemeinde ausmacht, gehört zu dem District Frauenfeld, im Kanton Thurgau.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zum Schulbezirk gehörigen 12. Haüser liegen alle innerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die 3. zum Schulbezirke gehörigen Höfe heißen: — Köhl, Stauden, u: Rugkenbühl, jedes Eine Viertelstunde vom Schulorte entfernt. Die Anzahl der Schulkinder von Köhl ist 9; von Stauden dießmal keins; und von dem Rugenbühl 2.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise entfernt, sind folgende: 1. Kalthaüseren auf Eine Viertelstunde 2. Mazingen auf Eine Viertelstunde. 3. Thundorf auf eine halbe Stunde. 4-5. Lommis und Wingarten auf eine halbe Stunde. 6. Lustorf auf eine Stunde.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 5. Classen eingehteilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird Gedächtniß-Uebung, Lesen u: Schreiben gelehrt.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter von Martini bis Ostern gehalten, und im Sommer alle Wochen 1. Tag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Die eingeführten Schulbücher sind: — das Namen-Büchlein, der Lehrmeister, das Waser-Büchlein, das Catechismus Buch, und das Neüe Testament.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften verfertiget der Schulmeister; er fängt bey den einfachen Buchstaben an, fährt dann zu ein, u: sodann zu mehrsilbichen Worten fort, und endlich gibt es Vorschriften von von ganzen Zeduln.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 6. Stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher hat die Bürgerschaft durch Mehrheit der Stimmen den Schulmeister erwählt.
Der jezige ist Hs Ulrich Nußberger von Stettfort, seines Alters 50. Jahre u: 4. Monat; — hat eine Familie, 5. Kinder und ist seines Handwerks ein Zimmermann, welches er neben den Lehramt immer nach treibt.

III.11.bWie heißt er?
III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bisher hat die Bürgerschaft durch Mehrheit der Stimmen den Schulmeister erwählt.
Der jezige ist Hs Ulrich Nußberger von Stettfort, seines Alters 50. Jahre u: 4. Monat; — hat eine Familie, 5. Kinder und ist seines Handwerks ein Zimmermann, welches er neben den Lehramt immer nach treibt.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

80-90. Kinder besuchen überhaupt die Schule. Jm Winter gegen 50. Knaben, u: 40 Mädchen. Jm Sommer ungefehr 25. Knaben u: 20 Mädchen.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Es ist kein e besonderer Schulfund vorhanden, sonder er ist mit dem Kirchengut vereinigt.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] Es ist kein e besonderer Schulfund vorhanden, sonder er ist mit dem Kirchengut vereinigt.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist ein Schulgeld eingeführt, jede Haushaltung nemlich, welche Kinder beschulen läßt, bezahlt jährlich 3. Bazen.

IV.15Schulhaus.

Zu Stettfurt ist kein Schulhaus, auch keine eigene Schulstube n, sonder der Lehrer muß die seinige und zwar unentgältlich dazu widmen.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers besteht aus fl. 12. aus dem Kirchengut, ferner fl. 8-9. Schulgeld. — item, fl. 5. und 2. Mit Kernen aus dem Amt Wintertur. item fl. 6. Stipendium aus dem Thurgauischen Schulfund von Zürich.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

Das Einkommen des Schullehrers besteht aus fl. 12. aus dem Kirchengut, ferner fl. 8-9. Schulgeld. — item, fl. 5. und 2. Mit Kernen aus dem Amt Wintertur. item fl. 6. Stipendium aus dem Thurgauischen Schulfund von Zürich.

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

Das Einkommen des Schullehrers besteht aus fl. 12. aus dem Kirchengut, ferner fl. 8-9. Schulgeld. — item, fl. 5. und 2. Mit Kernen aus dem Amt Wintertur. item fl. 6. Stipendium aus dem Thurgauischen Schulfund von Zürich.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Das Einkommen des Schullehrers besteht aus fl. 12. aus dem Kirchengut, ferner fl. 8-9. Schulgeld. — item, fl. 5. und 2. Mit Kernen aus dem Amt Wintertur. item fl. 6. Stipendium aus dem Thurgauischen Schulfund von Zürich.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Stettfort
im Kanton Thurgau
den 16 ten Hornung 1799.

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