- Mühlehorn (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortung der Fragen
über
Den Zustand der Schule, an hiessigem Orte Mühlehorn.
| I. Lokal-Verhältnisse. | ||
|---|---|---|
| I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | ||[Seite 2] Mühlehorn. |
| I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Ein Dorf. |
| I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Es ist eine eigne Gemeine. |
| I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Es hat seine eigne Agentschaft. |
| I.1.d | In welchem Distrikt? | Zum Districkte Glarus. |
| I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Zum Kanton Linth. |
| I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Diese können eingetheilt werden, sowohl innerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde, als aber auch innerhalb des Umkr: d: zweyten Viertelstunde, oder die 1/2. Stunde von der Schule entfernt sind. |
| I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Mühlehorn. — Mühlethal, 1/4. Stunde entfernt. Tiefwinkel, auch ein Dörfchen, 1/4. Stunde entfernt. |
| I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | Höfe: Geißegg 1/2. Stunde entfernt. Vortobel 1/2 Stunde entfe. Ergelin 1/2 Stunde entfernt. |
| I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | Mühlehorn 18. Geißeg. 1. Tiefwinkel. 4. Vortobel. 2. Ergelin. 1. Kinder. |
| I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
| I.4.a | Ihre Namen. | |
| I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
| II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | So lange ich Lehrer bin sind stets die Kinder in der Schule in 2. Klassen getheilt. Zu der ersten Klasse zählte ich die Kinder, die in Anfangsgründen alles menschl: Wissens unterrichtet werden; — zur zweyten, die mit dem Schreiben angefangen haben. |
| II. Unterricht. | ||
| II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | ||[Seite 2] Buchstabieren, Leßen, — Schreiben, — Orthographie, — Anleitung zum Briefe schreiben, und anderen Aufsätze Auch werden die Lektionen überhört, die den Kindern jeden Tag als Gedächtnißübung zum Auswendiglernen aufgegeben werden. |
| II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Die Schule wird das ganze Jahr, Sommer und Winter gehalten. Die Winterschule dauret von Martinj bis in die Mitte des Monats Merz, von da bis Martinj ist die Sommerschule. |
| II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Zum Auswendiglernen der Kinder, sind die bisher eingeführten Schulbücher: Der kleine u: große Zürcherische Katechismus samt Zeügniß; — so wie auch Osterwalds kurzer Begriff der bibl: Geschichten u: christl: Katechismus lehre — Als Grundlage zu den Anfangsgründen anderer Wissenschaften, wählte Ich das Steinmüllersche Lesebüchlein. Jch mußte es Bey Anfangsgründen bewenden lassen. |
| II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | ||[Seite 4] Darunter verstehe Vorschriften zum Schreiben, wo ich selbst von Zeit zu Zeit, immer neüe bearbeite. |
| II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Sommerszeit nur Vormittag von 7 bis 11. Uhr, Winterszeit aber, Vormittag von 8 bis 11. Uhr und auch Nachmittag von 12 bis 2. Uhr Stets in der Woche 4. Tag |
| III. Personal-Verhältnisse. | ||
| III.11 | Schullehrer. | |
| III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | ||[Seite 3] Die Gemeinde, durch freye Wahl. |
| III.11.b | Wie heißt er? | Caspar Bernet, Pfarrer des Ortes. |
| III.11.c | Wo ist er her? | Von St. Gallen, aus dem Kanton Säntis. |
| III.11.d | Wie alt? | Jm 24. gsten Jahr. |
| III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Noch unverheürathet. |
| III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Seitdem ich auch Pfarrer der Gemeinde bin, 2. Jahr. |
| III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Jn meiner Vaterstadt, wo ich studierte. |
| III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Die Verrichtungen eines Geistlichen, der mir anvertrauten Gemeine. |
| III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Jtzt in der Winterschule be sch suchen die Schule aufs meiste 26. Kinder. |
| III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | 16. Knaben. 10. Mädchen |
| III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | Jn der Sommerschule sind blos, 12 bis höchstens 14. Kinder. |
| IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
| IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
| IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | ||[Seite 3] Schulfond ist seyt Anno. 1767. vorhanden, u: ist Dato fl. 1700. stark. |
| IV.13.b | Wie stark ist er? | Schulfond ist seyt Anno. 1767. vorhanden, u: ist Dato fl. 1700. stark. |
| IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | Sowohl aus freywilligen, ehmaligen Zusamenlegen der Bürger Schulgenossen, — als aber nun jtzt aus den Zinssen des Capitals |
| IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
| IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Von denjenigen Kindern, die die Schul besuchen, bezalt jedes jährlich in das Schulgut: 20. ß. |
| IV.15 | Schulhaus. | |
| IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
| IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Es ist nur eine Schulstube im Pfarrhaus. |
| IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
| IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | Der Bürger Schulvogt. |
| IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
| IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | Nur an Geld. Die ganze Belohnung für das ganze Jahr ist: fl. 63.- Gl. Wall: Ob Arbeit des Lehrers und Belohnung Verhältnißmässig ||[Seite 1] gegen einander sind, — will ich nicht entscheiden.!!! |
| IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
| IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
| IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
| IV.16.B.c | Stiftungen? | |
| IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
| IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
| IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
| IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
| IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
| Bemerkungen | ||
| Schlussbemerkungen des Schreibers | Bemerkung über diese Tabelle. | |
| Unterschrift | ||