In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rüthi (Niedere Schule, reformiert)
22.02.1799

Freyheit Gleichheit Antworten über den zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

jn der gemeinde Rüti oder dorf und ist auch Eine kirchen gemeinde, und Agenten Schaft, und ist auch die Leste So jn das Distrikt Werden Berg höret und jn das Kanton Lint

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung, der zum Schul Bezirck gehorige heüser, und Sind heüser zu der Schul nemmblich 165

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Entf vom schul ordt ists aufs weitet Eine Ringe vierdel stund, weil die ohngefahr in der Mite wahr vnd die anzahl der schul kinden die daher komen, sind ungefahr 100

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Entfernung, der Benach Bahrten schulen Eine stunde von hie, jn der gemeind oberried ist eine welche aber jn das Distrikt altstetten hört und jn das Kanton Sentis
Die Zweite ist jn hiesiger gemeind Rüti am Büchel Eine {halbe} stund von hie, vnd die Schulfond und stiftungen, fast auf gleiche weis Ein gerichtet worden, weil Sie aber was Ringer an Capital ist, als unsere, so kommen die kinder zu unsern jn die Schul, wan jhrne aus ist ||[Seite 2] Die drite ist in der Lienz oder loh vnd unter dem Agenten, vnd kirchs genossen zu denen jn der gemeind Rüti, und sind von uns Enfernt Eine halbe stund

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie sind gleichs und gleichs zu Samen theilt

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

schreiben und Lesen, jn vnd aus wendig

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja und das 14 wuchen

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Was zur Religion, Nothwendig ist vnd auch stades geschriften, damit sie die Neüe geseze Lehren kenen, als getreüe Bürger

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach deme der Lehrling nach deme die vor Schrift

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

ohngefahr 7 stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die gemeinds genossen, und auf Solche weis Nemmblich mit dem Meior und das alle jahr an S. Martins tag

III.11.bWie heißt er?

||[Seite 3] Jacob Sorg

III.11.cWo ist er her?

aus hiesige gemeind Rüti

III.11.dWie alt?

34 jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

78 Jahrige vatter und Muotter welche ich bey jhnen oder Sie Bey mir Sind aber keine kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Seit Martini 1798

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

alzeit bey haus Er wahre der Lestere Land vogt Sammen gewesen

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er wahr Ein mit glid der Municipälität

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

jm winder knäblein 55 Mädchen: 45

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

jm {Somer} Niemand

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ja wie stark ungefahr an Capital 560 fl.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

theils von stiftern, theils von gemeinds güöttern weill mans verkauft und an das Capitall gestelt hat

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 4] Nein

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

ist Eines Ein gefürt obiges Capitall

IV.15Schulhaus.

Keines

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Er erhalt den schullohn, und Sein lohn bey Ein ander für stuben {und} Müh wahlt

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die ganze gemeind, jn er wehlung des Lehrers, das sie Mit hause, und auch mit jhme versorget Seyen

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an gelt Empfangt erfür dis Mahl jn der wochen 2 fl.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

von denen abgeschaften, lehen, stiftern, zehente, und dergleichen gümten haben, uns unsere jn gott Ruohete liebe vor Eltern, um Ein theüres gelt Erkauft, oder aus gelöst, von dem gotshaus Pfäfers ungefahr vor 260 jahr

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Repuplicanisher Gruß Gemeind Rüti den 22 Februari 1799 Municipal Jacob Sorg und Schullehrer

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