In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Zug (Niedere Schule, Mädchenschule, katholisch)
13.02.1799

Antwort
Auf die Vorgelegten Fragen Über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Von den B. B. Schwestern des Klosters Bey Maria Opferung in Zug, Distrikts Gleichen Namens, im Kanton Waldstätten, welche eine öffentliche Töchtern-Schule halten.
Der ordentliche Ort der Schule ist ein dem Kloster nächst Gelegenes, uns zuständiges Gebäude, in einiger Entfernung von der Stadt Zug, zu deren Agentschaft wir Gehören, im Distrikte Zug Kantons Waldstätten.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Von den B. B. Schwestern des Klosters Bey Maria Opferung in Zug, Distrikts Gleichen Namens, im Kanton Waldstätten, welche eine öffentliche Töchtern-Schule halten.
Der ordentliche Ort der Schule ist ein dem Kloster nächst Gelegenes, uns zuständiges Gebäude, in einiger Entfernung von der Stadt Zug, zu deren Agentschaft wir Gehören, im Distrikte Zug Kantons Waldstätten.

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der ordentliche Ort der Schule ist ein dem Kloster nächst Gelegenes, uns zuständiges Gebäude, in einiger Entfernung von der Stadt Zug, zu deren Agentschaft wir Gehören, im Distrikte Zug Kantons Waldstätten.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die Anzahl der Schülerinen, die aus der Stadt sowohl, als den nähern und fernern zerstreüt um uns Liegenden Häusern unsere Schule besuchen, ist gegenwärtig nur 28. Ehe vor war ihre Anzahl weit Grösser: und zuversichtlich dürfen wir hoffen, daß Sie es wieder werde, wenn der fränkischen Soldaten keine, oder doch wenigere mehr hier Seyn werden. Diese scheüten die Kinder Zurück: und weil wir wegen häufigen Einquatirungen die Schulzimmer räumen müssten, konnten wir den Lehrlingen einen sehr ungeräumigen Platz anweisen. Ueber das mussten die Eltern bei Vervielfältigung der Ausgaben, auch auf zuvervielfältigenden Verdienst Bedacht seyn, und also auch ihre Kinder möglichst dazu Anhalten: konten Sie also auch nicht in die Schule schicken.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schülerinnen Sind nach ihren Fähigkeiten in Klassen getheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Hier lehrt man deütsch lesen und sprechen — Schön und recht Schreiben — Rechnen — Ertheilt Unterricht in der Religion und Sitten lehre — Giebt Anleitung durch Regeln und beyspiele zur Verfertigung kleiner deütschen haushälterischen Aufsätzen — Briefen — Unterricht im Nähen — Stricken — Sticken — Spinnen, und andern Häuslichen weiblichen Verrichtungen. Würden grössere Töchtern Unterricht im Kochen von uns verlangen, würden wir uns willigst dazufinden Lassen. Auch Lehrt man lateinische Charaktern Lesen und Schreiben.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden das ganze Jahr fort Gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Unterrichtbücher für die Schülerinnen sind: A.B.C. Lesebuch — Rechenbuch — St. Urbaner. St. Urbaner Katechism. als Grundlage des Unterrichts in der Religion.
Die Lehrerinnen haben noch andere bücher die Sie entweder mit den Schülerinnen lesen, oder diese alleine lesen lassen: so haben auch die Schülerinnen nach Vermögen noch ihre besondern.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften zum Schreiben — Die St. Urbaner, und eigne Handschriften, weil jene nicht alle haben. Jn der Schule wird jeden Tag einmal geschrieben, und auf den folgenden 8 Tag muß jedes Kind seine Probe-Schrift in die Schule bringen. Alles wird genau durchgesehen — verbessert. u.s.w.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich wird wenigst 5. Stunden Schule gehalten. Die Entfernteren bleiben Bis zum Ende der Nachmittags- Schule gewöhnlich Bey uns.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Lehrerinen werden von den Klostervorsteherinnen Bestimmt.

III.11.bWie heißt er?

Gegenwärtig sind es folgende.
Maria Felizitas Brandenberg, von Zug, 41. Jahr Alt.
Maria Seraphina Lutiger, von Zug, 28. Jahr Alt.
Maria Dominika Köpflin, von Sins, 24. Jahr Alt.
diese theilen unter sich den Unterricht: haben auch noch andere Verrichtungen, die sich aber mit dem Lehr-Amte noch wohl vertragen.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Gegenwärtig sind es folgende.
Maria Felizitas Brandenberg, von Zug, 41. Jahr Alt.
Maria Seraphina Lutiger, von Zug, 28. Jahr Alt.
Maria Dominika Köpflin, von Sins, 24. Jahr Alt.
diese theilen unter sich den Unterricht: haben auch noch andere Verrichtungen, die sich aber mit dem Lehr-Amte noch wohl vertragen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond haben wir keinen. Nach Alter Gewohnheit bezahlte uns alle quartal der Seckelmeister der Stadt Bürgerschaft 7. Gl. 10. ß. Auch musste uns jährlich ||[Seite 3] der Pfleger von St. Wolfgangshaus aus dem der Bürgerschaft der Stadt Zug zugestanden Zehenden 6. Mütt Kernen liefern: diese blieben nun für voriges Jahr nach dem neüen Gange der Dinge aus. Wir rechnen desto zuversichtlicher auf Entschädigung, weil dies der ganze Eintrag für das Schulhalten war.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld zahlt jedes Kind für das ganze Jahr 1. Gl.: Arme werden unentgeltlich unterrichtet.

IV.15Schulhaus.

Die Schulen werden in Zwey gesonderten Zimmern sonst gewöhnlich gehalten: das eine ist Bestimmt zum Unterricht im Lesen, Schreiben, Rechnen, Religion und Sittenlehre: im Zweyten Giebt man in den andern Häuslichen Gegenständen Unterricht

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schulen werden in Zwey gesonderten Zimmern sonst gewöhnlich gehalten: das eine ist Bestimmt zum Unterricht im Lesen, Schreiben, Rechnen, Religion und Sittenlehre: im Zweyten Giebt man in den andern Häuslichen Gegenständen Unterricht

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Bisher stand unsere Schule unter keiner höhern Aufsicht. Mit Freüden werden wir sehen, wenn sich thätige Kenner würdigen auf sie Rücksicht zu nehmen, und sie zu unterstützen, oder Zweckmässiger, allgemein nützlicher zu ordnen. Dadurch wird sie Ansehen gewinnen, und also auch fruchtbarer werden. Wir alle empfehlen uns allen, die es Gut meinen, und Bieten für das allgemeine Wohl alle unsre Kräften freüdig an.

Unterschrift

Jm Namen des ganzen Konvents
Zug Bey Maria Opferung den 13ten Horn. 1799.
Bürgerinn M. Theresia Attiger Mutter

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