In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bettingen (Niedere Schule, reformiert)
12.02.1799

Beantwortung der von dem Erziehungs-Minister vorgelegten Fragen über den Zustand der Schule

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

BETTIGEN.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein kleines Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ist eine eigene Gemeinde, und hat seinen Agenten.
Gehört zur Kirchgemeine Riehen.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikt Basel

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Basel

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

In dem Schulbezirk von Bettigen gehört ausser dem Dorfe ein einziger Hof, St. Chrischona genannt, eine starke Viertelstunde von Bettigen entlegen.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

St. Chrischona, 1/4 Stunde von Bettigen; von da könnten jetzt 2 Kinder in die Schule kommen.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Jn unserm Kanton, Riehen; in der benachbarten Marggrafschaft Crenzach und Weil

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Riehen 1/2 Stunde; Crenzach 1/2 Stunde; Weil 3/4 Stunden.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Keine Klassen-Abtheilung.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schreiben, Singen, auswendig Lernen aus dem Catechismus.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Sommer und Winter gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Neue Testament, der Basler Catechismus, und das Basler-A B C Büchlein.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird jedem Kinde vorgeschrieben.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

2.-3. Stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der jetzige Schulmeister in Bettigen erhielt (auf Begehren der Gemeinde) von dem Deputaten-Amte in Basel die Erlaubniß, zwischen den Schulstunden zu Riehen, wo er als Schulhelfer angestellt ist, auch in Bettigen Schule zu halten Das Deputaten Amt ernannte ihn zum Schulhelfer in Riehen.

III.11.bWie heißt er?

Johannes Meyer.

III.11.cWo ist er her?

Von Binningen, Districkt Basel.

III.11.dWie alt?

39. Jahre

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat Frau, und 1. Kind

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jst Schullehrer seit 7 1/2 Jahren.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War als Sänger bey dem Concert in Basel angestellt; nachher gieng er in Kriegsdienste.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat neben der Schule in Bettigen die Schulhelfer Stelle in Riehen, und ebendaselbst die Vorsinger- u. Organisten-Stelle zu versehen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn Bettigen und dem gehörigen Schulbezirke sind vom 6ten bis zum 15ten Jahre: Knaben 30. Töchtern 27.
Zusammen 57. Kinder.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

davon kommen: im Winter ungefehr 2/3.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer ungefehr 1/3.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 3] Kein Schulfond.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist ein Schulgeld eingeführt, nehmlich wöchentlich von jedem Kinde 1 Basler Schilling (6/10 Batzen)

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Kein Schulhaus

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine Schulstube, klein und elend, in einem Privathause, dessen Eigenthümmer dafür von der Obrigkeit jährlich 1. Ldr. und 1 Klafter Holz erhielt.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Schulmeister bezog von der ehemaligen Obrigkeit, als Schulhelfer in Riehen, 20 lb. oder 24 Schweizerfranken für Hauszins, und wohnte in Riehen.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Als Schulmeister in Bettigen, in Geld: circa 90 Schweizer-Franken.
Als Schulhelfer in Riehen: in Geld 164 Schweizerfranken in Holz: zwey Klafter Eichen Holz.
Als Vorsinger u. Organist in Geld: 36 Franken

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

IV.16.B.bSchulgeldern?

An Schulgeld, in Bettigen, höchstens 50 Basler Pfund oder 60 Schweizerfranken.
Jn Riehen circa 60 Schweizerfranken

IV.16.B.cStiftungen?

IV.16.B.dGemeindekassen?

Aus der Staats Casse in Basel für die Schule zu Bettigen 20 lb. oder 24 Schw. Franken; für die Schule zu Riehen 104; Franken Für das Orgelspielen 30. Franken.
Von der Gemeinde Riehen pr. Vorsingen 6. Franken.

IV.16.B.eKirchengütern?

Vom Deputaten Amt: 6 Schw. Franken.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[ Seite 4 ] Anmerkung. Die Bürger von Bettigen bezeugen ein grosses Verlangen nach einer wohl eingerichteten Schule; sehr gerne hätten sie ein eigenes Schulhaus, u. einen bey ihnen wohnenden recht besoldeten Schulmeister. Diesen Wunsch legen sie auf das dringendste dem Bürger Erziehungs Minister dar. Bey der jetzigen Einrichtung, da nur in zwischen Stunden Schule gehalten wird, bleiben die Kinder im lernen sehr weit zurücke.

Unterschrift

Riehen, den 12ten Februar 1799. Johannes Meyer.

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