In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Steinen (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
16.02.1799

Beantwortung
Auf die Fragen über den zu stand der schulen an einem jeden orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

steinen, ein altes, zimlich ansehnliches Landdorff;

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeinde

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

hält ihr eigne urversammlung unter aufsicht eines eignen Agenten.

I.1.dIn welchem Distrikt?

gehört zum distrikt schweitz

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

liegt im Kanton Waldstätten

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

a. jnnert dem umkreise einer viertel stunde 156 haushaltungen;
b. jnnert dem umkreise der zweiten viertel stunde 29. haushaltungen;
c. jnnert dem umkreise dreyer viertel stunden 13. haushaltungen;
d. jnnert dem umkreise einer stunden 3. haushaltungen;
e. jnnert dem umkreise fünff viertel stunden 2. haushaltungen;

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

kan weder über a, noch über b, nicht geantwortet werden, weil keine andere dörfer, weiler ald höfe da sind, die zu dieser schuhlgemeinde gehören.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

jhr Namen sind: schweitz, sewen (eine zu schweitz gehörige kaplanej und fleken) lauertz, steinerberg, und sattel, alles eigene Gemeinde, sewen ausgenomen.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

schweitz, lauertz und sattel sind eine stund, sewen und steinerberg aber nur eine halbe stunde entlegen.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

da beobachtet man die anweisungen des Normal-methoden buchs von st urban, und theilten, so viel möglich, die Kinder in die abc Klase, in die Klase der buchstabierenden und der lesenden, und diese wider in unter Klassen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Da wird unterricht gegeben gegeben im schreiben, lesen, gedruktes und handschrifften, und christliche unterweisung zur Woche dreymahl auf eine halbe stunde, — hie und da etwas weniges von der Rechnung.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird gehalten a, im winter nach vollendetem hl. Gottesdienst drey bis drey und ein halbe stunde; hiermit vor und nachmittag; — b, im sommer bis mittag leüten; hiermit nur vormittag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Wir haben uns in hier seit einem jahr bemühet, eine solidere, verbeserte, mit jener in schweitz überein stimmende, Normal-mäsige schulmethode einzu führen, welche aber bisher wegen zerschiedenen dazwischen gekommenen hindernissen, besonders der unruhigen und stürmisch wankenden zeitlaüfer noch nicht bis zu jener vollkomenheit hat gedeihen können, die wir uns gewünschet hätten, nämlich: das Normal Abc buch von st Urban, nebst dem Katheketischen auszüge von eben daher.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

eben jene abgestochene wienerische Normal Vorschrifften, Wie der würdige, in schulsache, einsichtsvolle schullehrer in schweitz.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

ersechen sie oben unter Numero 6

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

bin bestelt an der Kirchengemeind durch freyes stimmenmehr

III.11.bWie heißt er?

Rochus domini Kürtzi ist mein Namme

III.11.cWo ist er her?

gebürtig von schweitz,

III.11.dWie alt?

ein und sechzig iahr alt,

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

bin priester.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

besorge schon fünf und dreisig jahr den schuhldienst,

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

seith dem ich priester bin, diene ich jmmer dem Kirchgang steinen

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

der vorherige beruf war also jener eines studierenden jünglings. Nebst dem schuhldienst versiche ich den Fruhmess-dienst, diene nebet den übrigen zween Benefiziaten, als pfarrherr und Kaplan in der seelsorge, versiche den orgel dienst in der pfarrkirche, und gibe jnstruction in der Musik aus verpflichtung, wan subjecten da sind, die es verlangen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

jm Winter in circa Knaben 40 Magdlein 30

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

jm sommer in circa Knaben 6 Mägdlein 9

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] sind gar keine vorhanden

IV.13.bWie stark ist er?

nichts.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

der schullehrer ziecht seine Einkünften daher 1. von der Lands- Kasse gl. 16. 2. auf jeden tag von jedem schulkind, wan es da ist, 3 angster, nebst einem scheit holtz in der Winter schuhlzeit, welche angerechnet wird von st. Martini bis ostern.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

schulgeld ist keines, als jenes, was aber Numero 13. unter c. angemerkt ist.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ist ein eignes, in zimlich gutem zu stande.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

jm schulhause ist ein eigne ordentliche durch Klasen-bänke eingerichtete schulstube.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

darüber ist kein weitere beantwortung zu geben.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die erhaltung des schulhauses, wie auch der schulstube ligt lediglich auf der Kirche.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld und holtz jenes, was oben unter Numero 13 in c zu ersechen ist an Getreid Wein usw. gar nichts

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

dieser gantze strophe falt in der beantwortung völlig weg.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

dies getreülich beantwortet den 16ten february 1799 in steinen.
Rochus domini kürtzi schullehrer

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