In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Aesch (Niedere Schule, reformiert)
18.02.1799

ANTWORT. UBER DEN ZUSTAND. DER SCHUL. JN DER GEMEIND. Esch.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Esch. Jst ein Somer. und Winter Schul.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

es ist ein Klein dorff.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine Eigne gemeind.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zu der Kirch gemeind Neftenbach.

I.1.dIn welchem Distrikt?

DISTRIKT Andelfingen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

JM CANTON ZURICH.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

jn dem Schulort, Befinden sich 14. Häüser
a. ein Halb Viertel. Stund. darvon sind. 5. Häüser der Riethoff. genant.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Sind Keine Weitere, ortschafft als der Riethoff, genant

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

ein Halb. Vierter stund ist es entfent vom Schulort.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

es sind 12. Kinder an der Zahl die dazu Kommen

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Es ist ein Halb stund von Neftenbach
a. ein Halb Stund von Hünickon
b. drey Viertel. {St.} von Hetlingen
c. drey Viertel. Stund von Henkart

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in {2} Klasen, eingetheilt — 1. Namenbüchli, Lehrmeister 2. Zeügnussen Psalmenbuch u, Testament gschribens. Lessen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Es Wirt gelehrnet, Schreiben Lessen u; Buchstabieren

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schul, Wirt im Winter u; im Somer gehalten. im Somer aber nur dienstag und Sammstag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul Bücher sind Namenbüchli {lehmister} Zeügnussen Psalmenbuch u, Testament Wie auch Brief u, Predigen

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vor Schriften sind in Quart u, Halb Quart. eingeth ein getheilt

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

im Winter. Tags. 6. stund. im Somer 5. stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Schulmeister ist von den Ehmahligen. Examinatoren, ein gesetz

III.11.bWie heißt er?

Er Heist Jakob Huber

III.11.cWo ist er her?

er ist von Esch.

III.11.dWie alt?

Er Jst 44. Jahr Alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er Hat eine Familie. Nebst. 2. Knaben.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Er Jst Schon. 10. Jahr. Schulmeister.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hat einen Beruf. Von Bauren geschefte. halt sich vorher Bey Hauß auf

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hat Neben seinem Lehr Amt noch die Vorigen gescheff. zu Besorgen

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

26. Kinder. 16 Knaben 10 Töchteren

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

20. Kinder, 12. Knaben 8. Töchern

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Der gleichen ist nichts Vorhanden

IV.13.bWie stark ist er?

etwas auß dem Kirchenguth. Neftenbach.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

a. etwas von der gemeind Esch.
b. Von jeden Kind von Esch. von der Wochen 5. ß.
c. von jeden Kind von Rieth. von der Wochen 2. ß.

IV.15Schulhaus.

||[Seite 3] DASS SCHULHAUSS JST DES Schulmeisters Eigenthum

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Es Neu. erbaut

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Er erhelt Weiters Kein Hauß Zins.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Er mus selbst darfür Sorgen ohne bey Lagen

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. AN gält 7. lb.
AN GETREIT 3. MUTH 1 VIERTEL.
KERNEN.
aus Folgender QUELLEN.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

a. VON DER GEMEIND Esch 5. lb.
b. Von dem Kirchenguth. 2. lb.
c. Keine zu samen gelegte geltern
d. Ligenden Grund und Fonds. a. Capitalen. sind Nichts. Vor Handen.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

a. VON DER GEMEIND Esch 5. lb.
b. Von dem Kirchenguth. 2. lb.
c. Keine zu samen gelegte geltern
d. Ligenden Grund und Fonds. a. Capitalen. sind Nichts. Vor Handen.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Den 18.ten Febr 1799.

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