- Hettiswil bei Hindelbank (Niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Hettiswyl |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf und |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eigene Gemeind. Gehört |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
zur Kirchgemeinde Krauchthal, hat einen eignen Agenten |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Burgdorf |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Bern |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die zum Schulbezirk gehörigen Häuser sind bis auf eine halbestunde entfernt |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die zum Schulbezirk gehörigen Dorfer etc. sind |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Die benachbarten Schulen sind |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn dieser Schule wird, Buchstabieren, Gedrukt und Geschrieben Lesen, Auswendig lernen, Schreiben, Psalmen-Singen Gelehrt. So denn hält der Schullehrer auch Katechetische Unterweisungen in der Religion, und im Winter die Sontäglichen Kinderlehren im Schulhause |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 2] Sie wird im Winter von Martini bis anfangs Aprills gehalten, im Sommer gewöhnlich 14 Tag zwischen dem Heüet und der Erndte |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die eingeführten Schulbücher sind, der Heidelberger Katechismus, die Psalmen und Gellerts geistliche Lieder zum Auswendiglernen zum Lesen denn wird das Neüe Testament, Psalmenbücher, auch andre Lesebücher, Zeitungen etc. vorgelegt, dasind 5 Noth und Hilfs-Bücher |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Der Schullehrer Schreibt den Kindern selbsten vor. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule fangt in den längeren Tagen des Morgens um 8. in den kürzeren Tagen gegen 9 Uhr an, und währet bis 11. Nachmittags von 1 bis 3 oder halb vier Uhr |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in keine Klaßen abgetheilt, sondern sizen untereinander, und die geschikteren müßen den ungeschiktern Zeigen |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Schullehrer wurde bisher von dem Amtman von Thorberg mit zuziehung des Pfrrers zu Krauchthal bestellt, Lezterer hielt ein Examen mit denjenigen, so sich für die erledigte Schulstelle anmeldeten, und that dem Amtman einen Vorschlag, worauf die Bestellung des Schullehrers erfolgte |
III.11.b | Wie heißt er? |
derjenige Schullehrer heißt Christian Burri. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Gebürtig von Hettiswyl |
III.11.d | Wie alt? |
Alt 49 Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
hat keine Familie |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
ist seit 1776 Schulmeister zu Hettiswyl |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
War vorher 3 Jahr lang Schullehrer zu Bremgarten Kanton Bern. ist sonst ein Leinweber |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Treibt neben seinem Lehramt den Leinweber beruf, und Landarbeit. Über diß gegenwärtig Agent und mitglied der Munizipalität zu Hettiswyl |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder sind überhaupt 80. jm durchschnitt zehlt man auf einmahl 50 bis 60 Kinder in der Schule, Knaben und Mägdlein sind ohngefehr gleich viele |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Schulfond ist keiner |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld gibt es auch nicht |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schulhaus ist in einem sehr schlechten, doch nicht gar Baufälligen zustand, aber sonst allerdings Unregelmäßig und Finster |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
wird von der Gemeinde Hettiswyl unterhalten |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld 15 kr. Holz nach Nothdurft |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
b. Fließt aus der Gemeinde-kaße 1 kr. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
c. Aus dem Kirchengut 4 kr. das übrige wird Getellet |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
d. Aus liegenden Gründen 2 1/2 Jucharten Akerland an jährlichem Ertrag 25 kr. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
V Anmerkungen |
|
Unterschrift |