In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wilen (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung über den Zustand der Schulen,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jm Under-Wihlen,

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Flecken,

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeinde,

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Walzenhausen,

I.1.dIn welchem Distrikt?

Districkt-Wald

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton-Säntis

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die Entfernung der zum Schul bezirck gehörigen Häüser, ist eine Viertelstund, und ein Umligende zerstreüte Rod, von viellen Flecken benamset, Und befinden sich darin 74. Häüser, der 1te Bezierck hat 62. Häüser, der 2te 12.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die 1te Entfernung vom Schulorte, hat eine Viertelstunde, und wird von 42. Kinder besucht.
Die 2te Entfernung eine Halbestund, und wirt von 12. Kinder besucht,

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbarte, sind zwey.

I.4.aIhre Namen.

Walzenhausen, Lachen.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Die 1te ein Halbestund, die 2te drey Viertelstund,

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein,

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Und kleiner und groser Catechismy Auswendig

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird von 9bris an ein 1/2 Jahr gehalten,

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Neben dem Zürcher Catechismy, sind keine besondere Schulbücher,

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Diese werden, Von dem Schullehrer aus Nüzlichen Bücheren gezogen,

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule wird Täglich 6. Stund gehalten, namlich von 8 bis 11. Uhr, von 1. bis 4. Uhr,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jede Schulrod bestelt den Schulmeister — bis Dato durch Stimmen mehr,

III.11.bWie heißt er?

Hs. Casper Luy — Schulmeister.

III.11.cWo ist er her?

Aus deiser gemeind.

III.11.dWie alt?

38ig Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Frau, und 1. Kind.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 2] 7. Jahr,

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Keinen Beruf, als Feld und Räbbau,

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Von 34. bis 50.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keinen Vorhanden, sonder Schul, Kirch, und Armengut, ist vereiniget,

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Schulfond ist keinen Vorhanden, sonder Schul, Kirch, und Armengut, ist vereiniget,

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es wird von denen Kinderen, kein Schulgeld bezogen, weil es eine Frey Schul ist,

IV.15Schulhaus.

Keins

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Keine,

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Schul-Lehrer, hat die Schul in seinem Eigenthümlichen Haus ohne zins.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der Schullehrer, hat von dem Algemeinen Kirch, Schul, und Armengut von den Gemeinds vorsteheren zubeziehen 30 fl.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

Der Schullehrer, hat von dem Algemeinen Kirch, Schul, und Armengut von den Gemeinds vorsteheren zubeziehen 30 fl.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
Es wäre überhaubt an den Schulen vieles zuerbesseren.
Jch wil mich aber zu keiner besonderen Vorschlägen ein lassen, nur dieses war meines Erachtens das Allernothwendigste, das in der Schulen durch gehend gleiche nuzliche Bücher zum Lesen, und zur Grundlag der Wissenschafften eingeführt, und jeder der in der müchsamen Schulstaub Arbeiten mus, Eine bessere Verhältnismässigere Belohnung bestimt werden. Und wann je eine Arbeit des Lohns würdig ist, so ist es gewis auch die Schularbeit, wie sauer mus es manchem werden wann er mit Nuzen arbeiten weil, deswegen kan man gegründete Hoffnung haben das die Vätter des Landes Glück und Wohlfahrt gewis am Herzen liegt, die Verbesserung, der Schulen in allen Theilen beforderen, und den Schulmann mit aller nöthigen Beyhilf unterstüzen werden

Unterschrift

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