In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ober Warmisberg (Niedere Schule, reformiert)

V.te Schul Ober-Warmsberg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ober-Warmsberg.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

zerstreüte Haüser.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ein Theil der Gemeine, Kirchgemeine und Agentschaft Altstädten.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

im District Oberrheinthal.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

im Canton Sentis.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle zu diesem Schulbezirk gehörigen reformirten Haüser liegen innerhalb des Umkreises einer Viertelstund, an der Zahl: 24.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nammen der zum Schulbezirk gehörigen Haüser:
a. Auf'n Ankern 2. Haüser, keine Schulkinder.
b. Vor'm Bach 7. Haüser 6. Schulkinder.
c. Auf'm Wasen 2. Haüser 5. Schulkinder.
d. Auf'm Bühel 1. Haüser keine Schulkinder.
e. Jm Gupf. 5. Haüser 7. Schulkinder.
f. Am Stossberg. 7. Haüser 11. Schulkinder.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Nammen der zum Schulbezirk gehörigen Haüser:
a. Auf'n Ankern 2. Haüser, keine Schulkinder.
b. Vor'm Bach 7. Haüser 6. Schulkinder.
c. Auf'm Wasen 2. Haüser 5. Schulkinder.
d. Auf'm Bühel 1. Haüser keine Schulkinder.
e. Jm Gupf. 5. Haüser 7. Schulkinder.
f. Am Stossberg. 7. Haüser 11. Schulkinder.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Nammen der benachbarten reformirten Schulen.
a. die Schul am Unterwarmsberg entfernt 1/4. Stund.
b. die Schul im Hinterforst entfernt 3/4. Stund.
c. die Stadtschulen entfernt 1. Stund.
d. die Schul am Gaiziberg entfernt 1/2. Stund.
f. die Schul auf Gais in Riedtlen entfernt 1/2. Stund.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Siehe die III.te Schul.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schul lernen die Kinder buchstabieren, lesen, memorisieren, singen Geschriebnes lesen, und ein wenig schreiben.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird von Martini an 23. Wochen nach einander gehalten, dann bis Mitte Augusts Freytag u: Samstag, Vor und Nachmittag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Schulbücher: siehe die III.te Schul.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften macht der Schulmeister selbst.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Siehe die III.te Schul.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Erwählungsart des Schulmeisters siehe die III.te Schul.

III.11.bWie heißt er?

der gegenwärtige Schulmeister heisst: Johannes Kuster.

III.11.cWo ist er her?

ist aus dem Obern warmsberg gebürtig.

III.11.dWie alt?

46. Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst verehlicht und hat 8. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

seit 15. Jahren Schullehrer. bey dieser Schule.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst immer zu Haus gewesen; seines Handwerks ist er ein Zimmermann.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Treibt obigen Beruf auch jezt noch neben der Schule.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder besuchen diese Schule:

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 9. Mädchen 6.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer ohngefehr gleich.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

der hiesige Schulfond beträgt fl. 1150.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

seine Einkünfte sind, nebst den Zinsen von diesem Capital, Vermächtnisse von wohlhabenden Er Bürgern oder ihren Erben.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

dieser Fond ist vom Kirchen und Armen-Gut gänzlich getrennt

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keins eingeführt.

IV.15Schulhaus.

Schulhaus ist keins; sonder bey der Schulbesezung wird für 1. Jahr eine Schulstube gemiethet, wofür fl. 3. Hauszins aus dem Schulfond bezahlt wird.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus ist keins; sonder bey der Schulbesezung wird für 1. Jahr eine Schulstube gemiethet, wofür fl. 3. Hauszins aus dem Schulfond bezahlt wird.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schulmeisters besteht in fl. 48. welche aus dem Schulfond bezahlt werden.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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