In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lüchingen (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen Über den zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

LEUCHINGEN, Reformiert.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Kirchgenößig auf Martbach

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Agentschaft Altstetten.

I.1.dIn welchem Distrikt?

zum Distrikt ober Rheinthal

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

zum Kanton Säntis

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. Jnnerhalb des Umkreises einer viertel Stunde liegen alle Schulgenößigen Haüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Weiler, Höfe, sind keine

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Altstetten — Martbach — Rebstein — Balgach

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Altstetten 1/2 Martbach 1/4 Rebstein 1/2 Balgach 3/4 St:

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ohne Claßen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird Gelehrt, 1 Gedruktes und geschriebenes {Lesen} Schreiben und Singen; Ferner werden die Hauptfragen des Catechismus auswendig Gelernt nebst Biblischen Sprüchen, und Psalmen, und Liedern

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Hauptsächlich nur im Winter gehalten, und Anfangs Frühlings, von Martinj bis Osteren,

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nebst Namenbüchlein, und Schulmeister, und das N: Testament, auch das Waserische Schulbüchlein, Biblische Geschichten und ersten Unterricht der Religion für Schulkinder.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschriften werden von dem Schulmeister den Kindern so lange gemacht, bis diese eine Fertigkeit im Schreiben haben,

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule dauert Täglich, 3 St: vor Mittag und 3 Stund Nachmittag.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Wird auf erfolgtes Anmelden von den Schulgenoßen in Gegenwart des Pfarers durch das Mehr erwehlt.

III.11.bWie heißt er?

Hans Jacob Beüttel

III.11.cWo ist er her?

von Leüchingen

III.11.dWie alt?

46. Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

hat Weib und 4 Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jst schon 21 Jahr Schulmeister

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War immer in der Gemeine geblieben, und hat sich mit dem Feldbau Beschäftiget,

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

den er auch jezo noch neben seinen Schulgeschäften treibt.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder überhaupt 44.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 24 Mädchen 20.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Somer gehen keine

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

ist vorhanden

IV.13.bWie stark ist er?

Stark. fl. 1200. an Capitalien

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünften fließen so wohl von zinsen als Legaten

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] Besteht für sich.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst eine Frejschule.

IV.15Schulhaus.

Schulhaus ist keines; der Schulpfleger muß alle Jahre sich um eine Stube im dorf umsehen, für die er Gewöhnlich. 5-6. fl. zahlt.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus ist keines; der Schulpfleger muß alle Jahre sich um eine Stube im dorf umsehen, für die er Gewöhnlich. 5-6. fl. zahlt.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

er hat Wöchentlich fl. 1. 36 xr.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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