- Altstätten, Obere Schule (Niedere Schule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Altstätten, Untere Schule (Niedere Schule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)
FREIHEIT GLEICHHEIT
ANTWORTEN
auf die Fragen über den Zustand der Schulen in der katholischen Kirchengemeinde Altstädten.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Altstädten |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein kleines Städtchen. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Macht mit andern Rhoden eine eigene Gemeinde aus. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Liegt im Distrikt Oberrheinthal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Gehörig zum Kanton Säntis. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die entferntesten Häuser, die zu diesem Schulbezirk gehören sind eine Viertelstunde entlegen. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Zu dieser Schule gehört |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
||[Seite 2] Diese Gemeinde Altstädten hat noch folgende Schulen. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Gelehrt wird in der obern Schule. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die obere Stadtschule wird das ganze Jahr durch gehalten. Die untere nur den Winter durch, (von St. Martins Tag bis auf Ostern) |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind keine eingeführt. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 3] Vorschriften giebt der Schulmeister von seiner Hand. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert a. Vormittag zwey Stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Außer den Klassen der Buchstabierer, Leser, Schreiber, Rechner, weißt man von keinen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
den bestellte bisher der katholische Gemeindsrath, |
III.11.b | Wie heißt er? |
der wirkliche heißt Johann Joseph Geißer. |
III.11.c | Wo ist er her? |
ist vom Ort selber. |
III.11.d | Wie alt? |
zählt 45. Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
hat 4. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
versah den Schuldienst 21. Jahr lang. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher studierte er. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
hat nebem dem Lehramt noch den Orgeldienst auf sich, der ihn auch täglich eine Stunde zum Jnstruieren für Musik verpflichtet, und treibt einen kleinen Handel. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder, die überhaupt die Stadtschulen besuchen sind circa 180. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
im Winter in der obern Schule Knaben circa 65. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im Sommer Knaben circa 75. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Jst vorhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
etwa fl. 2900. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
seine Einkünften floßen aus alten Vermächtnißen und Beyträgen. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
ist mit keinem Kirch- noch Armengut verbunden. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
||[Seite 5] Schulgeld ist keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
ist im mitlern Zustand |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
hat zwey Schulstuben im gleichen Gebäude für beede Schulen, davon eine die vordere, die andere die hintere genennt wird; die vordere aber ist zugleich die Wohnstube des Schullehrers. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
der Haußzins fällt also weg. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Das Schulhauß wird von der katholischen Religions kassa unterhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
1. des kleinen oder untern a jährlich fl. 20. und |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Nichts. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
circa fl. 50. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Fonds an Geld 125. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Jn der katholischen Kirchengemeinde Altstädten werden noch folgende kleine Landschulen bemerket, die man hier nach ihrem wahren Zustande beschreibet. |
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Unterschrift | ||
Fliesstextantworten | ||
Personal |
||[Seite 4] Der untere Schulmeister wird wie dieser alljährlich |