In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Löhningen (Niedere Schule, reformiert)

FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN ANTWORT AUF DISE FRAGEN,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

LÖHNINGEN

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ja. [Flecken]

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja. Es ist eine eigene Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Kläggäü.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu SCHAFFHAUSEN.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es gehören zu diser Schule gar keine auswerts gelegenen Haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Beringen, Siblingen, Gächtlingen, Neünkirch

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Beringen eine 1/4 Stunde Siblingen eine 1/2 Stunde Gächtlingen 1. Stunde Neünkirch eine Stunde

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird aus dem Testament gelesen der der kleine u. grosse HEIDELBERGISCHE CATECHISMUS auswendig gelehrnt, ferner gibt man ihnen Unterricht im Schreiben, Rechnen u. Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sie werden im Winter u. auch im Sumer gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Namen Büchlein, der Grosse u Kleine HEIDELBERGISCHE CATECHISMUS, das neüe Testament u. das Gesang Buch

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Anfänglich werden den Kinderen kleine Buchstaben. hernach gantze Worte vorgeschriben. die geübteren schreiben aus ROCHOWS Kinder freünd. oder einem anderen Nutzlichem Buch selber etwas ab. Bis weilen wird ihnen auch etwas in die Feder DICTIERT

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich im Winter 3. Stunden vormit tag, u. 3. Stunden nach mit tag. Jm Sommer wird die Schule Täglich 3. Stunden gehalten, Heüet Erndt u. Herbstzeit ausgenomen.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja. in 3. Klassen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Ein jeweiliger Ober Vogt. Pfr u. die Vorgesetzte der GEMEIN u. zwar durch Merheit der Stimmen

III.11.b Wie heißt er?

HS. JACOB STEINEGGER.

III.11.c Wo ist er her?

Von LÖHNINGEN

III.11.d Wie alt?

73. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

4. Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

42. Jahr Ober Schul Mstr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er war vorher Unterschul Mstr.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. im Reben u. Feld Bau.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ungefehr 94. Kinder;

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

52 Knaben. U. 42 Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

25. Knaben. U. 20. Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst keiner Vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Für jedes Kind zahlt der Vatter des Jahrs #1 Gulden##

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist von der GEMIND U. KIRCHEN ein halbes Haus angekaufft worden: Welches aber gegenwärtig Baufällig ist

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die KIRCH U. GEMEIND.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An geld von jedem Kind Jährlich 1. fl.
An GETREID. 3. Mütt KERNEN von der GEMEIND u. von der Kirch 1. Mütt zusammen 4. Mütt
An WEIN. Nichts.
An Holtz. 2. Fuhren
Hier von bezicht der Unter Schul Mstr HS. GEORG WALTHER 12. fl. An Kernen von der GEMEIND. 1. Mutt. FERNER 5. fl. 30 xr. von der Kirchen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

An geld von jedem Kind Jährlich 1. fl.
An GETREID. 3. Mütt KERNEN von der GEMEIND u. von der Kirch 1. Mütt zusammen 4. Mütt
An WEIN. Nichts.
An Holtz. 2. Fuhren
Hier von bezicht der Unter Schul Mstr HS. GEORG WALTHER 12. fl. An Kernen von der GEMEIND. 1. Mutt. FERNER 5. fl. 30 xr. von der Kirchen.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

An geld von jedem Kind Jährlich 1. fl.
An GETREID. 3. Mütt KERNEN von der GEMEIND u. von der Kirch 1. Mütt zusammen 4. Mütt
An WEIN. Nichts.
An Holtz. 2. Fuhren
Hier von bezicht der Unter Schul Mstr HS. GEORG WALTHER 12. fl. An Kernen von der GEMEIND. 1. Mutt. FERNER 5. fl. 30 xr. von der Kirchen.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB: Für dise Besoldung hilfft er Jährlich die Winterschul besorgen.

Unterschrift

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