In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gächlingen (Niedere Schule, reformiert)

20.02.1799

CANTON SCHAFFAUSEN ANTWORT ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE JN GÄCHLINGEN

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Schull Lehrer Hs Jacob Murbach der Gemeind Gächlingen Jacob Murbach
tn 20 te February 1799

Fliesstextantworten
Lokal

Gächlingen gehört in die Kirchgemeine Neünkirch. Gehörig in Distrik Neünkirch. Es ist doch eine Eigene Gemeine. Mit. 178. Bürgeren. Entfehrnung der so genante Weyler oder Wezenhof. N: B: Hans Rüedi Meyer im Wezenhof. Hat. 4. Kinder, gehören in die Schule Gächlingen Sie haben Ohngefehr Eine Stunde in die Schule Gächlingen Und eine Stunde auf Schleiten. Und Ohngefehr eine Stunde auf Siblingen.

Unterricht

UNDERRICHT: JN DER SCHULE GECHLINGEN:
1 ten Werden die Kinder in der Schule. Jn der Ersten Klas bei dem Buchstaben. A. B: Angewisen. Nach demselben werden Sie Angewiesen zu dem Buchstabieren. Wann daß Kind Fertig Buchstabieren kan. So wird Es angewisen zu dem Lesen. Wann daß Kind Fertig Lesen kan. So wird Es angewisen zu dem {Schreiben}
3 ten Werden die Kinder in der. 2 ten Klas, wann Sie Fertig Schreiben könen. So gibt Mann Jhnen Vorschriften, daß Sie Lehrnen Brief Schreiben.
4 ten Werden Sie auch Angewisen zu der Rechnungkunst.
5 ten Müssen die Grösseren Kinder. Jn der zweiten Klas den Heydelbergischen Catechismus Lesen aber Merentheil Lernen der Catechisum auswendig. Samt der Kleinebericht.
6 ten Werden Sie auch zu dem Gesang angehalten.
7 ten Werden Sie auch angewisen. Jn dem. N. Testament zu Lesen
8 ten Werden Sie auch in Mehreren Bücheren angewisen.
9 ten Wird die Winter Schule gehalten. Von Martinj an bis Osteren des Tags. 6. Stunden. Es kommen. 120. Kinder JN die Winter Schule.
11 ten Wird die Sommer Schule von Osteren an bis Martinj gehalten.

Personal

PERSONALVERHALTNISSE: DEN SCHULLEHREREN
12 ten Der Erste Schullehrer. Jn der. 2 ten Klas, ist in bejsein dem Vorgesezten {und} des Schul Raths Erwelt und Erkant worden, in Schaffausen Namen. Hs. J. Murbach Schullehrer. Jst. 3 Jahr Schullehrer und hat Ein Sohn. Wahre. 12. Jahr alt. Erste Schullehrer, ware. 47. Jahr alt. N. Hass. J. Murbach Schullehrer.

Oekonomie

||[Seite 2] 13 ten Einkommens des Ersten Schullehrer. Jn der. 2 ten Klas. An Früchten. 6 . Mut. Kernen von der Gemeind. An Wein. 2. S. von der Gemeind. An Gält. 9 fl. von der Gemeind. Mehr. 9. fl. von dem Kirchen Gut. An ligenden Güetern. Ohngefehr. Ein. 1/2. Vrl Fäld. An Holz von der Gemeind.
14 ten Einkommen deß 2 ten Schullehrer in der Ersten Klas. An Früchten. 3 Mut Kernen. An Wein. 2 E. von der Gemeind An Gält. 10 fl: von den Bürgeren. Schullehrer in der Ersten Klas. Ware. 52. Jahr alt. Jst. 24. Jahr. Schullehrer. hat. 5. Eigene Kinder. .N. .J. Murbach. Schullehrer. Jn Gächlingen. Der. 2 te Schullehrer in der Ersten Klas. Jst in Neünkirch Erwehlt worden. und ist dabej gewäsen. B. Pfr. in N. Kirch Und. B. Pfr. Jn Siblingen, und die Vorsteher in Gächlingen
15 ten daß Schulhaus ware Mittelmässig, und so etwas Baufälliges daran ware. So wird es von der Gemeind bezalt und ist allso daß Schulhaus der Gemeind.
16 ten Schul Fond. Nichts.
17 ten Capitalien. Nichts.

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