- Herzogenbuchsee (Niedere Schule, reformiert)
- Herzogenbuchsee (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
09.03.1799
BEANTWORTUNG.
Der Fragen, über den Zustand der Schule zu HERZOGENBUCHSEE.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Herzogenbuchsee. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Herzogenbuchsee. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Wangen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die meisten Häüser sind in der Nähe; nur zwey sind eine Viertelstunde entfernt; in allem sind es 102. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Das Dorf Herzogenbuchsee selbst. Die in diesem Dorfbezirk gelegen 1/4. Stund entfernte zwey Häüser der Gyshubel und Feulirein genannt. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Die benachbarten Schulen sind von Herzogenbuchsee entfernt: |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn dieser Schule wird gelehret: Buchstabieren, Lesen, Singen, Schreiben, Rechnen; — auswendig der Heidelberger. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird nur des Winters gehalten; gemeinlich von. Anfang des Wintermonats, bis Ostern: Doch wird im Sommer ohngefehr der 7.te Theil Zeit Repetier- Schul gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die hier bestimt eingeführten Schulbücher sind: das Berner Namenbüchli, der Heidelberger, das neue Te ||[Seite 2] Testament und das Psalmenbuch. Einiche Schul kinder bedienen sich auch Hübners biblische Historien und zum Singen Schmiedlins Gesangbuch. etc. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften verfertiget der Schulmeister auf aparte Zedelchen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert täglich 6. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder werden in etwas in Klaßen abgetheilt, so daß die von gleicher Klaße alle die gleiche Lektion haben. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schulmeister ist von dem Pfarrer und denen Gemeindsvorgesezten erwehlt und von dem Amtsman bestätiget worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hanns Ullrich Weißmann. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Herzogenbuchsee. |
III.11.d | Wie alt? |
50. Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Hat eine Frau und 5. Söhne, von welchen der Jüngste 12. Jahr alt ist. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Seit Anno. 1783. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Auch zu Herzogenbuchsee; — betriebe die Leinweber Profeßion, und gabe in theils Zeiten Privatunterricht. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Jst seit 1770. Organist. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
SCHULKINDER; gehören dato zu dieser Schule, |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 44. Mädchen 58. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Die Sommerschul wird von sehr wenigen besucht. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist hier etwas Schulfund, zu Handen der Schulkinder |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Selbiger betragt 108. kr. oder 270. Schweizer L. Capital. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
||[Seite 3] dieses Captital stehet hinter der Gemeinde und rühret von Vergabungen her. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Gehet das Armen- und Kirchengut nichts an. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
ist hier keines engeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
dieses ist fast neu: die Schulstube ist. 30. Schu lang; und 34. Schuh breit; enthaltet also mit Jnbegriff des Ofen 1020. Quadratschu. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Daßelbe wird von der Gemeind unterhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Behausung samt Garten und einem kleinen Baumgärtli. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Bescheint in Herzogenbuchse den 9.n Merz 1799, Hanns Ulrich Weißmann Schulmeister. |