In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Brüttelen (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Ort.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Brüttelen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein ziemlich großes dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Hat seine eigne dorfgemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zu der Kirchgemeind Jns.

I.1.d In welchem Distrikt?

district Seeland.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen 53 Häüser; innerhalb der zweyten 8.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ausser dem dorf selbst liegen sehr nahe, 2. Mühlen und ein Hof, — von denen 3. Kinder die Schule besuchen. — Vom Baad und vom Hoof Gäserz, die beyden eine Viertelstund entfernt sind, 14. Kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Jns, Müntschemier, Treütten, Siselen, Vinelz Finsterhennen, Vinelz.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Jns 3/4 Stund, Müntschemier 1/2 Stund, Treitten, 1/4 Stund, Siselen 3/4 Stund Finsterhennen, 1/2 Stund, Vinelz 1. Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Die Kinder erhalten Unterricht im Buchstabiren, Lesen, Schreiben, Singen, — Auswendig lernen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen fangen im Winter um Martini an und währen bis gegen Mariä Verkündigung. Die Sommerschulen sind unbestimmt; wenn nicht zu viel Arbeit auf dem Lande ist, wöchentlich einen Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher; das Nahmen- oder A.B.C. Büchlein, der Berner- und Heidelberger Catechismus; — welchem leztern noch Fragen über das Abendmahl, den Ehstand, und über die Pflichten gegen die Obrigkeit beygefügt sind; — die Psalmen, Hübners Kinderbibel, und die Heilige Schrift; — auch bringen viele Kinder Gebet- und Andachtsbücher, in denen sie sich im Lesen üben.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften: sind theils von einem vorigen Schullehrer, theils vom hiesigen Vicar; auch wird hin und wieder zur Uebung dictirt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule währt, Morgens, von 8. bis halb 12. Uhr; — Nachmittags von 1. Uhr bis zu Sonnen Untergang.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 2] Es sind keine eigentlichen Claßen eingeführt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der gegenwärtige Schullehrer ward in Beyseyn der Vorgesezten vom Pfarrer examinirt, und dem Ammtmann zur Erlach zur Bestätigung vorgeschlagen.

III.11.b Wie heißt er?

Sein Nahme: Hans Rudolf Wäber.

III.11.c Wo ist er her?

von Brüttelen.

III.11.d Wie alt?

alt. 49. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Seine Haushaltung besteht, ausser ihm selbst aus seiner 85. jährigen Mutter, seiner Gattin, und einem kleinen Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Steht seit 10. Jahren dieser Schule vor.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst keiner andern Schule vorgestanden; trieb vorher das Wagner Handwerk.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat neben seinem Lehramt im Winter keine Verrichtungen; im Sommer bearbeitet er sein Land.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ueberhaupt 118.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter: Knaben, 60. Mädchen, 58.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer, — im durchschnitt 10-15. zusammen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond, — keinen, — bezieht etwas vom der Gemeind.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld. Die Einheimischen zahlen nichts; die nicht einheimischen Kinder jährlich 7 bz. 2. xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst sehr alt und baufällig; vor kurzem ward die Schulstube erweitert.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Der Schullehrer bewohnt ein eigenthümmliches Haus; d das obere Stokwerk des Schulhauses ist armer Haushaltungen eingeräümt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Erbauung, oder für die Unterhaltung des Schulgebäüdes sorgt die Gemeind.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Sein ganzes Einkommen besteht in kr. 12. an Geld, und 30. Mäß Korn, welches beydes ihm von der Gemeind entrichtet wird, und dem Schulgeld der nicht einheimischen Schulkinder, das im durchschnitt auf kr. 4. kommt, an Holz, Land, — oder andern Einkünften, hat er nichts, — und kann den Betrag seines Einkommens nicht höher, als 32-35. kr. sezen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 3] daß dieses der möglichst getreüe Bericht auf die vorgelegten Fragen seye, bescheint Hans Rudolf wäber schullmeister.

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