In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

20.02.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Egelschofen bey Constantz.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine Gemeind.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine Eigene Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kierchen Egelschofen.

I.1.d In welchem Distrikt?

District Gottlieben. Agentschaft B: Baumann.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Cantons Thurgäu.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Gemeindt Emmishofen Entfernt 1/4. Stund

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Bätterschaußen 4. Höfe,

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Entfernt: 1/4 Stund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

5. Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Gottlieben, Dägerweilen, Alterschweilen, K: Rickenbach, Bottigkofen, Scherzingen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Schull wird Sommer und Winter gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchly, Fragstückly, Catechißmus, Zeügnuß, und daß neüe Testament, Darnach wird geschriebenes gelehrnt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften werden anfänglich mit anfangs Zügen der Buchstaben, darnach A.b.c. so dann Corent, CANTZLEY, und Fracktur gemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Morgen 8. Uhr biß Mittag 11. Uhr, Nach Mittag von — 1 Uhr biß 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Kinder sind in 3 Classen getheilt I Class A.b.c. und buchstabieren II. dito Lesen und außwendig Lernen III. dito Schreiben, Zeitungen, und geschriebenes Lesen, und Rechnungen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ist biß dahin mit Zuzug des Herrn Pfarrers von beeden E: gemeinden Egelschofen und Emmishofen Gewählt worden

III.11.b Wie heißt er?

Joh: Georg Bächler

III.11.c Wo ist er her?

von Egelschofen.

III.11.d Wie alt?

59. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Frau, und 6. Söhne

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

30. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

von Jugend auf bey diser arbeit auferzogen

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebend diserem Versiehet er auch den Meßmerdienst.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Winters Zeit biß 64. Kinder
38. Knaben
26. Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommers Zeit 25 biß 30. Kinder

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulstifftungen sind keine allhier

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Jeglich Kind Bezahlt Wochentlich 3 xr. und Tägl: im Winter Ein Scheitt Holz oder 4 xr. Ein Rechner 6 xr. — Ein Nachtschuhler derrer Circa 30 Kinder Zalt für den Ganntzen Winter von Martiny biß Mathiastag. 20 xr.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 2] Unvermöglichen Kindern Wird der Schullohn auß dem Armmen bezahlt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schullhauß ist dem SchulMstr Eigenthümlich, und braucht Jährlich verbeßerung

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nur Ein Schullstuben im untern Stock.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Bezieht keinen Haußzinß.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der SchulMstr selbst

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Egelschofen den 20. ten Februar 1799
Joh. Georg Bächler SchulMstr.

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