In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

21.02.1799

Beantwortung
Der uns Vorgelegten Fragen über Das Schulwesen Zu Uttweil.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Uttweil,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigne gemeinde und Agentschaft,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

ist eine eigne Kirchgeminne,

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Arbon,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Thurgaü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zur Schule gehört nur das Dorf,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

und kein neben ort.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Keßweil, dotzweil und Holzenstein.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Eine jede liegt eine 1/2 Stunde weit entlegen.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, getruktes und geschriebnes Lesen und schreiben,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martini bis Pfingsten und bis zur Erndt eine Sommerschule.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namen Büchli, Lehrmeister, Zeügnuß, Psalmenbuch, Testament, das Waserische Schul büchlein etwan auch Zeitungen, und biblische Historien.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es sind neüe gemacht worden und wechslen Täglich ab.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Zum wenigsten 6. Stunden,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja 1 Claß, Anfänger. 2 Claß, Buchstabieren 3 Claß Lesen und schreiben.,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die ganze gemeinde, nach einen von dem Bürger Pfarrer aufgenommen Examen.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Hs Ulrich Spon, Vater und Sohn,

III.11.c Wo ist er her?

aus dem Dorf selbst.

III.11.d Wie alt?

65. Jahr, 9. Monat: der Sohn 37 1/4 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

nebst mir, Frau, 3 Söhne, 2 Töchtern und eine Sohnsfrau.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

der Vater 26. Jahr: der Sohn 6. Jahr,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Ein Weber und ein güetli darzu,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Güter Bau

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

überhaupt 71.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 36. Töchtern. 35.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

mit dem Frühling nihmt die Zahl der Schüler ab.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

fl. 727. xr. 6 CAP:

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus Vermächtnußen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

der Schüler bezahlt wochentlich 3 xr. die hälfte zahlt das Schulgut: das übrige die Elteren: aus genohmen die Armen, für welche der Schulohn ganz bezahlt wird. die Schule von Pfingsten an wird Wochentlich mit fl. 1; 30 xr. aus dem Schulgut bezahlt. Für die nachtschul bezahlt das Schulgut fl. 4. und jeder Schüler für den ganzen Winter pr Liechter nur 6 xr. Wohl zu bedenken, daß mit der Zahl der Schüler im frühling auch die besoldung stark abnihmt.

IV.15 Schulhaus.

das Schulhauß gehört der Gemeinde Für Wohnung und garten muß aber an die Pfarr Pfrund jährlich fl. 20. gezinßet werden: es ist auch ziemlich zugleich das gemeindhauß.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Ziemlich alt.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die gemeinde.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

hat gar kein Holz zur Schule: Wünscht aber, daß die gemeinnds und Schulstube auch mit Holz aus dem gemeinen oder Klosterwald versehen werden möchte.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

||[Seite 3] die sammtlichen Einkünfte aus oben beschriebnen quellen mögen ein Jahr ins andere ohngefehr betragen fl. 82. Fürs Vorsingen in der Kirche hat er nichts; bäte aber um eine kleine Besoldung.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung.
1. Es wird in unserer Gemeind wöchentlich 1. ganzer Tag Repetierschule gehalten mit den größeren Kinderen, welche nicht mehr Täglich in die Schule gehen, Vormittag in der Religion, und noch mittag im auswendig schreiben und geschriebnes lesen. der Bürger Pfarrer hält diese Schulen meistens selbst, und wir gehen ihm an die Hande.
2. Das Volks blatt wird alle Sonntag von dem B: Pfarrer in der Gemeind wo er die kinderlehr halt, Verlesen: in der andern Gemeind Vom Schulmeister.

Unterschrift

Mit Achtung und Gruß übergeben von Schulmeister Hs. Ulrich Spon Vater Hs. Ulrich Spon, Sohn, Adjunkt.
Utweil. den 21 Hornung 1799.

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