- Bannwil (Niedere Schule, reformiert)
21.03.1799
BEANTWORTUNG DER VORGELEGTEN FRAGEN, ÜBER DEN ZU- stand der Schule in Bannwyl.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Bannwyl. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu der Kirch Gemeine, und Agentschaft Arwangen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Districkt Langenthal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Canton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Hier liegen keine über eine Viertelstund entfernt, die weil das Schulhaus in der Mitte des Dorfs, in deme überhaupt an der Zahl 66 Häüser liegen, und gezelt werden. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Andre Namen befinden sich hier außert dem Schulbezirk keine. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Arwangen. Schwarzhäüßern. Waliswyl. u: Niederbipp. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Die 3 ersten jede eine halbstund, und die leztere eine ganze Stund. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, Läsen, Außwendig-lehren, wie auch Schreiben, gschriebenes Läsen, Rechnen, u: Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Nein, sondern wird nebst den Winter-Schulen im Sommer Wochentlich noch 2 halb-Tag Schul gehalten. Und dauren die Winter-Schulen gemeiniglich vom 1 Wintermonat, bis Anfangs Aprill. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Na: Anfängli. Heidelberger. Gantieg. Historibibel. Psalmen- und Coral-Buch. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] So vill möglichst, wie es in der von Anno 1720. neü verbeßerten, wie auch frisch aufgelegten SchulOrdnung vorgeschrieben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Gemeiniglich 5 Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja, je nach dem sie sich an Fleiß Gaben und Geschicklichkeit auszeichnen, werden sie in höchere oder niedre Classen eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Amtsmann, Pfarrer, und die Vorgesezten der dasigen Gemeinde. — Nemlich durch ein offentliches und bestimmtes Examen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hs: Ulrich Fridli. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Bannwyl. |
III.11.d | Wie alt? |
32 Jahr und 6 Monat. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja. — Keine. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Bald 4 Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Allezeit hier. — Das Leinweben. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Jm Winter keine, und im Sommer noch wirklich das obstehende Lein weben. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Zwischen 85 bis 90.zig |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter Knaben 39. Mädchen 48. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer Knaben Mädchen unterschiedlich, selten über die Helfte |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Nein. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Nein. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Einen theil daran Röperiert, und der andre noch baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
||[Seite 3] Nein, sondern ein ganzes Hauß, in welchem sich nebst der Schulstube, noch ein Wohn- oder Nebendstübli, samt ein Kuche befindet. Alles in einem gemeinen Gebäüde. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Nein. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Vermitlist dem Kirchmeyer, die ganze Gemeinde, deren dieselbe in ansähen den Fuhrungen und gemeinen Werk zu besorgen obligt, was aber die daran befindlichen Röperations-Kösten anbetrift, werden dieselben aus dem gemeinen Kirchen Gut bezalt. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Alles an Gelt, und Holz was zum Gebrauch des Schullehrers, und für die Schulkinder nöthig ist. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Das Einkommen an Geld, aus dem gemeinen Kirchen Gut. Das Holz aber aus dem Gemeinen- Wald. Und ist das ganze Einkommen an Geld, per Jahr 50 Bern Kronen. Nebst einer Zweitel Jucharten gemein liegenden Grund zum Anpflanzen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
den 21 Merz 1799. Hans Ulrich Fridli, Schullehrer in Bannwyl. |