In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bannwil (Niedere Schule, reformiert)

21.03.1799

BEANTWORTUNG DER VORGELEGTEN FRAGEN, ÜBER DEN ZU- stand der Schule in Bannwyl.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bannwyl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirch Gemeine, und Agentschaft Arwangen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Districkt Langenthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Hier liegen keine über eine Viertelstund entfernt, die weil das Schulhaus in der Mitte des Dorfs, in deme überhaupt an der Zahl 66 Häüser liegen, und gezelt werden.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Andre Namen befinden sich hier außert dem Schulbezirk keine.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Arwangen. Schwarzhäüßern. Waliswyl. u: Niederbipp.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die 3 ersten jede eine halbstund, und die leztere eine ganze Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Läsen, Außwendig-lehren, wie auch Schreiben, gschriebenes Läsen, Rechnen, u: Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein, sondern wird nebst den Winter-Schulen im Sommer Wochentlich noch 2 halb-Tag Schul gehalten. Und dauren die Winter-Schulen gemeiniglich vom 1 Wintermonat, bis Anfangs Aprill.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Na: Anfängli. Heidelberger. Gantieg. Historibibel. Psalmen- und Coral-Buch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] So vill möglichst, wie es in der von Anno 1720. neü verbeßerten, wie auch frisch aufgelegten SchulOrdnung vorgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Gemeiniglich 5 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja, je nach dem sie sich an Fleiß Gaben und Geschicklichkeit auszeichnen, werden sie in höchere oder niedre Classen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Amtsmann, Pfarrer, und die Vorgesezten der dasigen Gemeinde. — Nemlich durch ein offentliches und bestimmtes Examen.

III.11.b Wie heißt er?

Hs: Ulrich Fridli.

III.11.c Wo ist er her?

von Bannwyl.

III.11.d Wie alt?

32 Jahr und 6 Monat.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. — Keine.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Bald 4 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Allezeit hier. — Das Leinweben.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jm Winter keine, und im Sommer noch wirklich das obstehende Lein weben.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Zwischen 85 bis 90.zig

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 39. Mädchen 48.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer Knaben Mädchen unterschiedlich, selten über die Helfte

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Einen theil daran Röperiert, und der andre noch baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 3] Nein, sondern ein ganzes Hauß, in welchem sich nebst der Schulstube, noch ein Wohn- oder Nebendstübli, samt ein Kuche befindet. Alles in einem gemeinen Gebäüde.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Vermitlist dem Kirchmeyer, die ganze Gemeinde, deren dieselbe in ansähen den Fuhrungen und gemeinen Werk zu besorgen obligt, was aber die daran befindlichen Röperations-Kösten anbetrift, werden dieselben aus dem gemeinen Kirchen Gut bezalt.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Alles an Gelt, und Holz was zum Gebrauch des Schullehrers, und für die Schulkinder nöthig ist.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Das Einkommen an Geld, aus dem gemeinen Kirchen Gut. Das Holz aber aus dem Gemeinen- Wald. Und ist das ganze Einkommen an Geld, per Jahr 50 Bern Kronen. Nebst einer Zweitel Jucharten gemein liegenden Grund zum Anpflanzen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 21 Merz 1799. Hans Ulrich Fridli, Schullehrer in Bannwyl.

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