- Ludetswil (Niedere Schule, reformiert)
- Ludetswil (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
20.02.1799
Beantwortung Ueber die, den Schulmeistern vorgelegten Fragen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Der Name des Orts der Schule, Heißt Ludetschweil |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dörfgen. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst Kein eigene Gemeine, |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehört zur Kirchen Gemeine, oder agenschaft Rusikon |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
zum Distrikt Fehr-Altorf. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Jm Kanton Zürich |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfernung der zum Schulbezierk gehörigen Häuser ist bis auf eine halb Viertel stund und Liegen 9. Häuser in disem Umkreiß, |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Das dörfgen Ludetschweil, und Reite sind entfernt 1./2. Viertelstund Das dörfgen Ludetschweil hat 22. Kinder der Hof Reite hat. 5. Kinder |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
||[Seite 2] 1) von der Schule Madetschweil entfernt. 1/4. stund |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schulle wird gelehrt, gedruktes auch geschriebenes Schreiben wer Lust dazu hat, |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden vom 1.sten Tag April Martinj an den, Winter durch un auf hörlich gehalten bis zum 1.sten Tag April, und dann den Sommer durch, Samstags und Sonntags, |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die eingeführten Schulbücher sind bey uns, die Nammenbüchlj Lehrmeister, Zeügnus Psalmbuch, Neü Testament, Waserbuchli |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 3] Den Schreiben-Lernenden, wird von den Schulmeister Vorgeschrieben nach dem ein jedes Fähigkeiten dazu hat, |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schulle dauret Täglich 4. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Klaßen eingetheilt. Die erste Klaße enthält, Namenbüchli und Lehrmeister, die 2te Klaß Zeügnus und Psalenbuch, Die 3te Klaß enthält, das Neüe Testament, Waserbuchli, |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Bisher Hat das Ehmalige, Examinater Konfent in Zürich den Schulleher, nach Ausgestandenem Examen bestellt |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt Hs Heinrich Müller, |
III.11.c | Wo ist er her? |
und ist von Ludetschweil, |
III.11.d | Wie alt? |
25. Jahr Alt, |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat Keine Famillie |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Er ist 2. Jahr Schullmeister gewesen, |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Sein Beruf besteht im Landbau |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 4] Besuchen überhaupt, Kinder, die Schulle Ludetschweil Reppendier Schüller sind 11. Alt Tag Schüller sind 16. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben Reppendier Schüller 3. Knaben Altag. Schüller 6. Mädchen Reppendier Schlr 8. Mädchen Altag Schlr 10. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Suma 24. Kinder |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Von Schulfund ist zu samen gelegt Worden, 400. fl. Kabidal dan die Haus Vätter haben es zu samengelägt |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld, welches die Vätter alljährlich noch von jedem Kind bezahlen. 20. ß. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Die Schulstueben hat der Schulmeister bisher ohne Zins gegeben |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen des Schullehrers besteht Jährlich aus 24. fl. 12. ß. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Bescheint den 20.ten Hornung 1799 |