In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Steckborn, 1. Schule (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG der Fragen über den Zustand der ersten Frey-Schule zu Steckborn.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Steckborn.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist ein eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Steckborn.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Thurgau.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der ganze Schulbezierk enthält eine starke Vierthelstunde im Umkreise.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nebst der Stadt, ober Unter und Hinter-Dorf, Feldbach, Wayer, Wolf-Kählen und Ziegel-Hütten

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Sie liegen alle mehr und minder nahe um die Stadt herum: das entfernteste ist 1. starke Viertelstunde weit.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

||[Seite 2] Die Anzahl der kommenden Kinder ist unbestimt: denn alle Halbjahre tretten aus in die 2te Schul, und kommen wiederum frische an.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Aufwärts, Berlingen, 1/2 Stunde weit, über den Berg, Homburg, 1. Stunde weit. Hinab keine bis auf 2 Stunden.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

a. Die Buchstaben
b. Buchstabieren
c. Sillabieren
d. Lesen
e. Buchstaben, Wörter schreiben, und Zifer zahlen bis es kentlich ist.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Das ganze Jahr hindurch

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Namenbuchlein, kleine Fragstüklein, der kleine Lehrmeistr, Psalter, Zeügnuß, das neüe Testament: Pfarrer Wasers Büchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man zieht die Buchstaben vor mit Riesbley, hernach schreibt man Buchstaben und Wörter vor, den 3 bis 4 Linien einen biblischen od: Moralischen Spruch.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 3] Morgen von 8 bis 11. Uhr. Nachmittag von 1. bis 3 Uhr. Donnerstag und Samstag nach Mittag, urlaub.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja. Nemlich.
a. Die Minder, und besser Buchstabieren und Sillabieren.
b. Die Minder, und besser Lesen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeind, mit zuzug eines jewilligen Pfarherrn, durch das heimliche Mehr.

III.11.b Wie heißt er?

Ludwig Hanhart.

III.11.c Wo ist er her?

von Steckborn.

III.11.d Wie alt?

50 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Viere

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Drey Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War Vicar meines Vaters Sel. als Vorfahrer in diesem Amt, da die Schule nach unzertheilt war, von 1764. bis 1795.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein. Aber er ist zugleich Vorsänger in der Kierche.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 4] Summa der Kinder im SchulRodel aufgezeichnet, befinden sich 134. deren von sorgsammen Eltern keines zurück bleibet, es seye denn wegen Kranckheit od: andern Beschwerdunß halben.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

An der Zahl 56 Knaben 64 Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

An der Zahl 45 Knaben 55 Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja

IV.13.b Wie stark ist er?

Ohngefahr 4500 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus den hiezu gestifteten Pflegschaften.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist eine Frey-Schul. fremde Kinder (aussert der Burgerschaft) bezahlt jedes Wochentlich 3 xr. Schullohn

IV.15 Schulhaus.

Es ist ein bestimtes Vorhanden worin der Lehrer sehr enge Wohnt

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Alt und baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 5] Nein

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Hauptsachen, die Stadtgemeine, Reparieren oder flicken, sorgen die Pflegschaften darfür, wie bey den Pfar-Haüsern.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Als Schulmeister und Vorsinger zugleich, hat er jährlich.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 199 fl. 39 xr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus dem Schulrodel fl. 130 groß Pfrund fl. 39, xr. 39 klein Pfrund fl. 15 sonder Pfrund fl. 15

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

Auf Danniel Tag, ein Laib Brot à 4 lb. Jacobe Tag, ein Laib Brot à 4 lb. Martini Tag, ein Ell Nördlinger Tuch, an Stephans Tag, 40 xr. an Geld, am Hel: 3 König Tag 2 fl. 30 xr. an Geld.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Nichts

IV.16.B.e Kirchengütern?

||[Seite 6] Auf Heil: Liechmeß, ein Wax rollen ä 1/4 lb. schwer.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Ein kleines Gärtchen.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Vermutlich haben Sie kein PDF-Plugin für diesen Browser. Kein Problem Sie können hier klicken um die Datei herunterzuladen.