- Bubendorf (Niedere Schule, reformiert)
BEANTWORTUNG DER FRAGEN, betreffend DEN ZUSTAND DER SCHULE zu BUBENDORF.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Bubendorf. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ja. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Es ist der Hauptort der Kirchengemeine, wo der Religionslehrer wohnt, und hat seine besondere Agentschaft. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Districkt Liestal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Basel. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen 127 Häuser und 8 innerhalb des Umkreises der zweiten Viertelstunde. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Außer Bubendorf, worinn die Schule ist, gehören keine Dörfer, auch keine Weiler dazu. Höfe sind 8. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Außer Bubendorf, worinn die Schule ist, gehören keine Dörfer, auch keine Weiler dazu. Höfe sind 8. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
||[Seite 2] * Liestal 3/4 Stunden. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, Lesen, Schön- und Rechtschreiben, Rechnen und Singen. Mit unter etwas von der Religion. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird Sommer und Winter (ausgenommen die Ernte- und Herbstferien) ununterbrochen gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Das Neue Testament, Hübners biblische Historien, das Basler Nachtmahlbüchlein, Rochows Kinderfreund und seit einigen Jahren Gellerts Oden und Lieder mit Choralmelodien von Egli. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Jn Hinsicht der Schönschreibkunst, wird mit Vorschreibung von Schriftzügen und Buchstaben angefangen, und mit Silben, Wörtern und ganzen Zeilen fortgefahren, nach dem Vorrücken der Schüler. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
4 Stunden. Vormittags 2 und nachmittags 2. Aber wegen der großen Anzahl Kinder und der ohnehin eingeschränkten Zeit dauert sie 5 bis 6 Stunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja — in zwo, aber auch von diesen hat jede ihre Unterabtheilungen. Z. B. Bei den Größern ist noch eine Abtheilung zwischen denjenigen, die Diktirtes schreiben, Geschriebnes lesen und rechnen, und denen, welche sich blos mit dem Schönschreiben und Lesen beschäftigen etc. etc. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. |
Jst jetz keiner. Der abgegangene hat, weil sein Einkommen solange aussen geblieben, letzte Weihnacht seine Stelle verlassen. |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Deputaten der Kirchen und Schulen zu Basel haben ihn aus einem Vorschlag von Dreien, durch das blinde Loos gewählt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Joh. Heinrich Scherb. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Basel. |
III.11.d | Wie alt? |
Ungefehr 36 Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
||[Seite 4] Eine Frau und 5 Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Ungefehr 5 Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jn Basel, und gab sich mit Jnformation der Kinder ab. Wo er jetz die gleiche Beschäftigung hat. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Ja. Er bindet Bücher ein, zeichnet und schreibt Grabschriften. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
besuchen überhaupt 120 die Schule |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
58 Knaben, |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
40 Knaben, |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Jst keiner. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ja, von jedem Schüler alle Quartal 3 Bazen. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Ziemlich gut. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Das Deputatenamt in Basel, und die Gemeine muß durch Frohn dienste behülflich sein. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
* a. Lehngefällen an Korn 12 Vrzl. an Haber 4 Vrzl. an Wein 6 Sm |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |