In dieser Quelle werden folgende 5 Schulen erwähnt:

Local-Verhältniße, der Gemeind-Schul Horgen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

HORGEN.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf, mit herumliegenden, Flecken u. Höfen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist das Hauptort, der weitlaüfigen Kirchen-Gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

District Horgen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

HAÜSER.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Heilibach, Herner, Seehaus, Rohr, Tannenbach, Füchsenwies, Hünerbühl, Spätz, Stoker, Brunnenwießli, Bergli, Ebnat, Ror, Heübach, Gehren, Katzeren, Fischenreüti, Bühl, Lerchen; u: s: w:

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Oberrieden 1/2 Stund,
Horgerberg 1/2 Stund,
Hirzel eine starke Stund,
Wädenschweil eine Stund,

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabirt gelesen, geschrieben gesungen, gebätten, Psalmen und geistliche Lieder; und der Catechismuss, wie auch das Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Durchs ganze Jahr.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli, Lehrmeister, Zeügnißbuch, Psalmen, Testament, waserisches Schulbüchli, Predigtbücher, gedrukte und geschriebne, Zeitungen, und sonst noch allerhand Schriften u. Bücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Sie werden dennen Kindern nachdem sie die ersten Anfänge, im Buchstabenschreiben gemacht, zuerst zum Lesen vorgelegt, und nachher zum Nachschreiben übergeben, fleißig corrigiert und zuletst auswendig schreiben; derer Jnhalt Bibelsprüche, Geschichten, geistliche Lieder sind.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Mit den kleinern oder Alltagsschüllern, täglich 4 1/2 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 2 Haupt-Classen. Die 1te sind die kleinern und jüngern Alltagschüller. Die 2te sind die größern so genannte Repetier-Schüller, welche bereits Lesen, Schreiben Psalmen Gebetter und Lieder aus dem Gedächtniß hersagen können, u: die Repetier-Schul ||[Seite 3] besuchen müßen. Neben diesen wird auch im Winter die Nachtund im Sommer die frühe MorgenSchul — von 6 bis 8 Uhr und die Singschullen, an den Sonntagen gehalten.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Von den Examinatoren Collegio in Zürich auf Empfehlung u: Anzeig der Pfarrern und Stillständern, des Orts, der Vaccanz.

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Heinrich Stapfer.

III.11.c Wo ist er her?

Von Horgen.

III.11.d Wie alt?

62 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Frau, 1 Sohn, 3 Töchtern.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

12 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Käpfnacht in hießiger Pfarrey, gleichfahls 12 Jahr. auch 15 Jahr Privat Lehrer in der Nachbarschaft.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter, 125, in Circa. 70-80.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer darunter, 1/3 mehr Knaben alls Mädchen.
NB: Ohne die {Repedier Schuler} welche die gleiche Zahl ausmachen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Er ist vor die Dorf-Schul zu Horgen vorhanden, darvon der Schulmstr alljährlich — 28 fl. bezieht

IV.13.b Wie stark ist er?

fl. 775 Derselbe besteht in dem Capital.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus den jährlichen Zinsen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 4] Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist keins eingeführt — außert was die Extra frühe Morgen- u. Nachtschul betragen — von jeglichem wochentlich 1 ß. — Jm Sommer von der sonntäglichen Singschul monatlich 2 ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jn brauchbarem Zustand.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Auf dem ersten Boden 1 Schulstube, und 1 Wohnstübli.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Gemeind Sekelmeister.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Jn allem an Geld 143. fl. 20 ß.
Kernen. 4 Mütt.
Wein. 2 Eimer.
Holz. 5 Clafter.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Vom Schulvogt, auf das Neüjahr 28 fl. Vom Kirchmeyer auf das Neüjahr; 7 fl. 20 ß. Vom Kirchen-Pfleger auf Martini. 12 fl.
Aus dem Wachtguth 88 fl.
Auf die H. Auffahrt 20. ß.
Aus dem Gemeindguth 7 fl. 20 ß.
An Kernen.
Aus dem Fraumünster-Amt auf die Fastnacht 2 Mütt
Von dem Kirchenpfleger; auf Martini 1 Mütt
Aus dem Amt Cappel, auf Martini 1 Mütt
An Wein
Aus dem Fraumünster-Amt auf den Herbst 2 Eimer Wein
Holz
Aus dem Forst 5 Clafter.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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