- Riehen (Niedere Schule, reformiert)
13.02.1799
BEANTWORTUNG
der von dem Erziehungs-Minister vorgelegten Fragen über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
RIEHEN. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein grosses Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine eigene Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Hat seine eigene Pfarrkirche. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Basel. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Basel. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Ausser dem Dorfe sind innerhalb des Umkreises der ersten Viertelstunde 1. Hof, und innerhalb des Umkreises der andern Viertelstunde 2. Höfe. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Der Hof, welcher eine Viertelstunde vom Dorf ist, heißt Wenken-Hof und hätte 2. Kinder zuschicken. Jnnert dem Umkreise der andern Viertelstunde, ligt erstlich das Lehengut genannt Spittahlmatte von wo 3. Kinder, und sodann der Hof Klein Riehen genannt, von wo ein Kind kommen könnte. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
||[Seite 2] Jn unserm Kanton; Basel und Bettigen. Jn der benachbarten Margrafschaft; Weil und Lörach |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Basel 1. Stunde. Bettigen 1/2. Stunde. Weil 1/4 Stunde Lörach 1/2 Stunde. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Lesen, Schreiben und Singen, Anfangsgründe des Rechnens; Catechismus und Lieder auswendig gelernt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird Sommer und Winter gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Das Neüe Testament, Hübners biblische Historien, der Basler-Catechismus (genannt Nachtmahlbüchlein); beym Singen und Liederlernen das BaslerGesangbuch. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Der Schullehrer schreibt jedem Kinde vor, mit unter gibt man den Grössern auf Blättlein geschriebenes Vorschriften. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Vier Stunden, wovon Vormittags 2. und Nachmittags 2. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja; in drey Klassen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Das Deputatenamt in Basel bestellte bisher den Schullehrer, durch Wahl von Dreyen, und Loos. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 3] Johann Jakob Baßler. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Basel. |
III.11.d | Wie alt? |
54. Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Jst verheyrathet; hat aber keine Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
25. Jahre lang. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Hatte die Theologie studirt, in welcher er Candidat geworden. Ehe er Schulmeister ward, war er 2. Jahre Pfarr-Vicarius in Rothenflue, im Canton Basel. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Hat jetzt neben dem Lehramt keine andern Verrichtungen. Ehe der Schulhelfer da war, mußte er das Cantorat versehen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Jn Riehen und dem dazu gehörigen Schulbezirke sind vom 6.ten Jahr bis zum 15.den Knaben 79. Töchtern 75. zusammen 154. Kinder. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Davon kommen jetzt im Winter ungefehr die Hälfte. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Und im Sommer ungefehr der dritte Theil. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Es ist kein Schulfond vorhanden. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Es ist ein Schulgelt eingeführt, nemlich fronfastentlich von einem Kinde 3. Batzen; (dem Schulhelfer wird von jedem Kinde halb so viel bezahlt.). |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Ward Anno 1731. gebauet, ist in gutem Stande und geraümig. Der Schulmeister hat seine Wohnung darinn. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
— |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Das Deputatenamt sorgt für die Unterhaltung des Schulhauses. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Jn Gelt zusammen ungefehr 200. Franken. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
||[Seite 4] a. 20 Säck Korn und 4. Saum Wein vom Zehenden. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkungen. |
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Unterschrift |
Riehen den 13.den Februarii 1799. |