- Titterten (Niedere Schule, reformiert)
15.02.1799
Beantwortung der Fragen über den zustand der Schulen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Titterten |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein dorff |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Gehört zu Reigotschwil kirchgemein |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Hat Seinen Eigen Agent |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Gehört zum distrik waltenburg |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Ligt im Kanton Baßel |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnerthalb deß Vm kreiß der Nächsten uietelstund ligen 33 heüßer |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Außerthalb deß dorffß 1/4 stund dar Von ligt Ein hauß daß horn genant |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Auß welchem 3 kinder zur Schule komen |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
die Schulen welche auff 1 stund im Vm kreiß Von Titterten Sich Befinden Sind die zu |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Eß wird Buchstabiert geleßen der katechißmuß außwendig gelert auch Lieder und gebäter |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Eß wird winter und Somer Schulgehalten Ein halbeß Jahr die winder und 1/2 Jahr die Somer Schul |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
die Schul Bücher welche hier zur lande Eingefürt Sind Sind nebst dem A B C Büchlein der katechißmuß und daß Neüetestament |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Jch Schreib denn kindren Vor |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
uormit Tag weret die Schull Von 8 Uhr biß 11 Vr vnd nachmit Tag uon 1 biß 3 Ur |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
||[Seite 2] die kinder Sind Jhrer fähigkeit nach Ein geteilt die Sind Besonderß welche daß A B C die welche buchstabieren leßen und auß wendig lerne |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
der Bürger Pfarer Hat mich da ich der Einziger wahr der Sich um denn Schuldienst Beworben geprüfft und an daß L deputatenamt geschriben welcheß mich zum Schulmeister Angenomen hat |
III.11.b | Wie heißt er? |
Adam frey |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Titterten |
III.11.d | Wie alt? |
Bin alt 60 Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Habe 6 kinder Von denen Sind 4 in der Ehe vnd 2 Sind bey mir |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
bin Seit 1792 Schulmeister |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
War Jmer zu Titterten und habe Mich Teilß mit dem landbau Teilß mit Trexlen Erhalten |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Beschäfftige mich damein Ein komen Sehr gering ist außert dem Schullhalten mit Tröxlen für die baßement stül |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schul kinder Sind über haubt un gefehr zwüschen 20 und 30 |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm winter Sind knaben ungefehr 18 Mägdlein ungefehr 12 |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Somer halb Soh Viel |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Eß ist kein Schulfand Vorhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgelt wird Bezalt für Jedeß kind wochentlich für die winder Schull 1 ß. und für die Somer Schul wochentlich 4 xr. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jn Titterten ist kein Schul hauß |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
der Schul meister gibt Seine Eigne stuben darzu her |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Hat Aber dauon kein Besondren hauß zinß |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
der Schulmeister hat in gelt 15 lb. Jährlich |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
||[Seite 3] daß waß Er für die Armen kinder An Sullohn Bekont betrifft Ein Jahr in daß andre gerechnet ungefehr 10 lb. die Jährlichen 15 lb. beziet Er auß dem kirchengut. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Adam Frey Schulmeister Jn Titterten den 15 hornig 1799 |