In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bretzwil (Niedere Schule, reformiert)

12.02.1799

BEANTWORTUNG ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE IN BRETZWEIL.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bretzwejl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Bretzweyl.

I.1.d In welchem Distrikt?

Wallenburg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Basel.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

15. Heuser alle im Bezirke einer Viertel stunde

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Namen der Höfe sind. 1 Ramstein, Schlif, Sabel Hinderberg, Oberfeld, Frießnacht, die Mühle. 3 Heüser bey der Sägen, Kählen, Scheckligen, Ballsberg, Sonnenhalde, und Hinder eiche, Von Ramstein, Schlif Sabel, Hinderberg und Sonnenhalde komt kein Kind. Vom Oberfeld kommen 3. Vom Frießnacht 2. auß der Mühle 1. aus der Säge 1. auß dem Kählen 2. von Schäckligen 1. von Ballsberg. 1. und von Hindereiche 1.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Als ein Gränzort an den Canton Sollenthurn, sind nur 2. reformierte Schulen in der Nähe, namlich diejenige zu Lauweil, so 3/4 Stunden und zu Regoldswil, welche eine Stunde von Hier liegt

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Lesen Schreiben und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter alle Tage, aus genommen Donnerstags Samstags Nachmittags. Jm Sommer zwey Tage, Nämlich Montags und Donnerstags, und zwar 3. Stunden Vor, und 3. Nachmittags, so wie auch im Winter.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der Baslerische Catechismus genannt Das Nachmalbüchlein Hübners biblische Historien des A. und N. Testaments Samt dem Neuen Testamente.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Kinder bringen die Schriften von Hause mit. Hierauf schreibt ihnen der Schulmeister je nach Maasgabe ihrer geschicklichkeit entweder einzelne Buchstaben, Worte, oder gantze Zeilen vor.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittags von 8. bis 11. Uhr, Und Nachmittags von. 12 bis 3. Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein Die Knaben und Mädchen kommen mit einander.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Deputaten Amt der Kirchen und Schullen, wenn eine Stelle erledigt war, wurden die Competenten vom Prediger geprüft, und denn der Tauglichste dem obigen Colegio zur erwehlung vorgeschlagen welcher dann gemeiniglich in dieser eigenschaft anerkant und in einem Schreiben bestätiget wurde.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 3] Daniel Straumann

III.11.c Wo ist er her?

Von Bretzweil.

III.11.d Wie alt?

53. Jahr und 6. Monate.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Zwey erwachsene Söhne

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

28. Jahr und 11. Monate

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist ein Töpfer und war immer bey Hause.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine andere als das er neben dem Schulamte den damit verbundenen Siegristendienst versicht.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Siebenzig Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Alle.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Ungefähr 20. Knaben
Ungefähr 20. Töchtern

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von jedem Kinde Wochentlich ein Schilling, oder Täglich ein Rappen.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus gehört dem Lehrer eigenthumlich

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ja.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 4] Keinen da er in seinem eigenen Hause lehret.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt erhalt er für das Vorsingen in der Kirche 3. Neue Franz: Thaler und 6. Batzen, für Schullohn erhält er im gantzen Jahr ohngefehr 75. lb. oder 22. 1/2 Franz: Thaller Von einer Hochzeit beziecht er einen Gulden oder 15. Batzen, von einer Leiche 6. Batzen, an Getreyde nichts. im Wein eben so wenig, in Holtz 2. Klafter samt 200 Wellen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Von Schulgeltern, wie so eben oben Numero 14. bemerkt worden Aus dem Kirchen gut erhalt er den Schullohn für die Armen, samt einem Gratiale für das Vorsingen wie gerade oben Numero 16. gesagt worden Von liegenden Gründen, Besitzt er als Sulmstr und Siegrist 12. Jucharten, Fast das Meiste ödes Matland.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint Daniel Strauman Schulmstr.
Bretzweyl den 12ten Horn: 1799.

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