- Gais, 2. Schule (Niedere Schule, reformiert)
28.02.1799
Freiheit Gleichheit
Bürger Minister!
Lebhaft fühle ich die Unzwekmäßigkeit der bisherigen Schuleinrichtungen, mußte mich aber, da mir thätige Unterstützung der der Vorgesezten fehlte, bequemen, den gewohnten Gange zu gehen, und den alten Schlendrian als Regel anzunehmen.
Sie könen daher leicht denken, B. Minister, wie erwünscht es mir habe seyn müßen, aus dem Helvetischen Volksblatte, dem Schweizerischen Republikaner u dem Schweizerbotten zu vernehmen, daß die Helvetische Regierung das Schul- und Erziehungswesen, so wie die Wichtigkeit der Sache es erfordert, ihrer Aufmerksamkeit würdige u. bereits an verschiedenen Orten Anstalten zur Verbeßerung deßelben getroffen habe.
||[Seite 2] Mein beynahe gesunkener Muth erhebt sich nun wieder, indem Jhre Nachforschungen über den Zustand der Schulen mich hoffen laßen Sie werden mit Jhrer gewohnten rastlosen Thätigkeit, die beßere Einrichtung derselben, so viel möglich, auch bey uns beschleünigen.
Jch eile also, Jhre vorgelegten Fragen, so weit sie mich und meine Schule betreffen, mit offener Freymüthigkeit zu beantworten.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Dieß ist B. Minister, der Zustand meiner Schule Jhrer Klugheit überlaße ich es ganz, diejenigen Maaßregeln zu ergreifen, welche Jhnen zur zwekmäßigern Einrichtung derselben nöthig scheinen. |
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Unterschrift |
Gruß u. Hochachtung |
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Fliesstextantworten | ||
Lokal |
Schulort. Sie ist in der Gemeinde Gaiß, im Dorf daselbst zum Distrikt Teufen, Kanton Sentis gehörig. |
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Unterricht |
Schulzeit Die Schule wird Sommer und Winter gehalten; durchs ganze Jahr dauert sie am Vormittag von 9. bis 11. Uhr, u. am Nachmittag nimt sie um 1. Uhr ihren Anfang u. währet im Winter bis 3. Frühling und Herbst bis 3 1/2, und im Sommer bis 4. Uhr. |
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Personal |
Erwählungsart. Bisher wurden die hiesigen Schullehrer von den Gemeindsvorgesezten in Beyseyn des Pfarrers gewählt. Das Examen ist nicht der Rede werth. Ein Kapitel lesen und einige Zeilen schreiben, war alles. |
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Oekonomie |
Schulfond. Das Schulkapital beträgt 4800 Gulden. Aus deßen Zinsen werden die Schullehrer, wahrend der Freyschul, das heißt, im Sommer, 20 bis 24 Wochen ||[Seite 8] besoldet. (Durch Vermächtniße erhält es zuweilen einen Zuwachs) |