- Wenslingen (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortung
der Fragen über den zustand der Schulen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Wenslingen |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein dorf |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine eigene Gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehört zur Pfarrgemeine Oltingen |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum districkte Gelterkinden |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Canton Baßel |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
die Wohnungen des dorfs sind noch beysamen, die weit entlegenste Wohnung ist keine halbe Viertel Stunde von der Schule entfernt |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Es wird getrucktes und geschriebenes gelesen, und außwendig gebätte Pßalmen Vnd Lieder, und Sprüche auß Heiliger Schrift gelernet |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Es Wird Somer vnd Winter Schule gehalten, im Somer 15 Wochen Vnd im Winter 25 Wochen, Jm Somer wird in einer Woche nur 2 Tag Schule Gehalten, nemlich am Montage und am donstage |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Bücher werden in der Schule gebraucht das Neüe Testament, den Basler Catechißmus und Hübners Biblische Historien |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften sind keine in der Schule, der Schulmeister schreibt den Kindern Vor, Auch schreiben einige auß den Büchern etwas ab |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schule währet Täglich 4 Stund Vormittag 2 und Nachmittag 2 Stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Schüler sind in 4 klassen eingetheilt, die ersten fangen an Buchstabieren die zweiten Lernen fertig Buchstabieren die dritten fangen an Lesen die Vierten Lehrnen fertig Lesen |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] der Schulmeister ist biß dahin vom Pfarrer und von der Gemeine Bestelt worden |
III.11.b | Wie heißt er? |
Heinrich Grieder |
III.11.c | Wo ist er her? |
Jst ein Burger des dorfs Wenslingen |
III.11.d | Wie alt? |
52 Jahr Alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
hat keine Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Jst 20 Jahr im Amt |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jst ein Strümpfweber Hat vorher auf seinem Beruf gearbeitet |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
er arbeitet noch neben den Schulstunden auf seinem beruf |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Es besuchen im Winter die Schule 25 Knaben und 25 Mädchen |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Es besuchen im Sommer 15 Knaben und 15 Mädchen |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulstiftung ist nichts |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Es wird für ein Kind im Winter 15 Bz. für den Somer 3 Bz. bezalt |
IV.15 | Schulhaus. |
Jst kein eigen Schulhaus der Schulmeister mus in seiner eigenen Wohnung Schul Halten |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Jst kein eigen Schulhaus der Schulmeister mus in seiner eigenen Wohnung Schul Halten |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Hat alle Jahr von der Gemeind 4 lb. Geld Haußzins |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Muß selber für die Schulwohnung Sorgen weil es sein eigen Hauß ist |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
a Alle Jahr ein Vierzel {Korn} von Grundzinsen |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |