- Äbnit (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Gruben (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
BEANTWORTUNG der Fragen
ÜBER den Zustand der zwey Schulen, Äbnit und Gruben, im Dist: Sanen, Kanton Oberland, für
Den Minister der Künste und Wißenschaften STAPFER.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 4] Daselbst gehet vor. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden nur im Winter gehalten, als von Martini bis Ostern, im Durchschnidt 20. Wochen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Neben angeregten Büchern, als: Der Heiligen Bibel, Catechis. Hübners Kinderbibel, Psalm und Festliederbüchern, sind annoch, der Wyttenbach, kleine Lampen, und de Losia Landschul, die algemein eingeführtesten Schulbücher. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften, nemmen die mehresten Knaben von dem Schullehrer, und gewehnen sich bey anwachsenden Jahren ein wenig mit Themaschreiben zum aufsezen — die Mägdchen aber, geben sich mit dem Schreiben nicht viel ab. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauret täglich ohngefehr 4. Stund, als von 10. bis 2. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Klaßen Vertheilung der Kindern, ist bis dato hier nicht in Übung gewesen, außert was der Schullehrer sich selbst nach dem Verhältniß der Kindern richten. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 6] Jst beyder Orten von verschiedenen kleinen Vergabungen vorhanden, als |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
am ersten Ort zweyhundert, am leztern aber 320. Krone. in zinsbaren Capitalien. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Die Einkünfte fließen: Theils von obigen Vergabungen — theils von einem, für die gesammten Schulen der Gemeinde vor alters her durch Freywillige Beyträg der Bürger ruhmlich zusammen gelegten Schulgut, so an Zinsbaren Capitalien liget — und endlich, theils von einer, zu Gunsten der Armen und Schulen des ganzen Distrikts, vor verschiedenen Jahren gemachten {schönen} Partikular Vergabung; folgbar, |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Der lezte Artikel, in einichem Verhältniß mit dem Armenguth verbunden. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist übrigens keines vorhanden. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhäüser sind auch kein eigenthumlich zu den Schulen gehörige vorhanden, sondern es werden alljährlich bestmöglich bequieme Häuser angedungen, und darfür aus dem Schulgut bezalt 80 bz. per Haus. zum einheizen muß täglich jedes Kind 1. Scheit holz bringen, oder per Winter 4 bazen in Geld bezahlen. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Schulhäüser sind auch kein eigenthumlich zu den Schulen gehörige vorhanden, sondern es werden alljährlich bestmöglich bequieme Häuser angedungen, und darfür aus dem Schulgut bezalt 80 bz. per Haus. zum einheizen muß täglich jedes Kind 1. Scheit holz bringen, oder per Winter 4 bazen in Geld bezahlen. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerk: Da bey gegenwärtig politischen Lage unsers Vaterlandes, die Klaßierung der Schuljugend einer der nothwendigsten Gegenständen unserer Schuleinrichtungen ausmachet — so glaube, daß wegen der Lokalität des Landes, folgende Einrichtung hier nicht unzwekmäßig seyn wurde, nemlich |
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Unterschrift |
Joh: Raaflaub Notar Schullehrer in d. Gruben zu Sanen. |
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Fliesstextantworten | ||
Lokal |
1. Lokalverhältniße, der erstern Schul. |
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Personal |
||[Seite 5] Die Schullehrer sind bisher bestelt worden; und zwar in d. ganzen Gemeind. |
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Oekonomie |
16. Einkommen der Schullehrer: |