In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG der Fragen
ÜBER den Zustand der zwey Schulen, Äbnit und Gruben, im Dist: Sanen, Kanton Oberland, für
Den Minister der Künste und Wißenschaften STAPFER.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 4] Daselbst gehet vor.
a. Lesen in der Heiligen Bibel, unter Aufsicht des Schullehrer
b. Silbieren, sowohl darin, als von außen.
c. Thema Schreiben von den ältesten Schüleren.
d. Absingen, der Lobwaßerschen Psalmen Davids, in allen Vierstimmen.
e. Behörung, der von außen gelehrnten Lektionen, als : Catechismuß Heidelbergisch, verschiedene Psalmen, sowohl in der Bibel, als Psalmbuch, Festlieder etc.
f. Erklärung, der Historien aus Hübners Kinderbibel, und bemeltem Catechismus.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden nur im Winter gehalten, als von Martini bis Ostern, im Durchschnidt 20. Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Neben angeregten Büchern, als: Der Heiligen Bibel, Catechis. Hübners Kinderbibel, Psalm und Festliederbüchern, sind annoch, der Wyttenbach, kleine Lampen, und de Losia Landschul, die algemein eingeführtesten Schulbücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften, nemmen die mehresten Knaben von dem Schullehrer, und gewehnen sich bey anwachsenden Jahren ein wenig mit Themaschreiben zum aufsezen — die Mägdchen aber, geben sich mit dem Schreiben nicht viel ab.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich ohngefehr 4. Stund, als von 10. bis 2. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Klaßen Vertheilung der Kindern, ist bis dato hier nicht in Übung gewesen, außert was der Schullehrer sich selbst nach dem Verhältniß der Kindern richten.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 6] Jst beyder Orten von verschiedenen kleinen Vergabungen vorhanden, als

IV.13.b Wie stark ist er?

am ersten Ort zweyhundert, am leztern aber 320. Krone. in zinsbaren Capitalien.
Anmrk: Die jährliche Nuzung darvon aber, sammt allwegen denen Schulkindern zu, so immer gleichlich unter solche vertheilt wird — außert was hernach bey der Beschreibung des Schullohn einem jeden angewiesen ist.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünfte fließen: Theils von obigen Vergabungen — theils von einem, für die gesammten Schulen der Gemeinde vor alters her durch Freywillige Beyträg der Bürger ruhmlich zusammen gelegten Schulgut, so an Zinsbaren Capitalien liget — und endlich, theils von einer, zu Gunsten der Armen und Schulen des ganzen Distrikts, vor verschiedenen Jahren gemachten {schönen} Partikular Vergabung; folgbar,

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Der lezte Artikel, in einichem Verhältniß mit dem Armenguth verbunden.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist übrigens keines vorhanden.

IV.15 Schulhaus.

Schulhäüser sind auch kein eigenthumlich zu den Schulen gehörige vorhanden, sondern es werden alljährlich bestmöglich bequieme Häuser angedungen, und darfür aus dem Schulgut bezalt 80 bz. per Haus. zum einheizen muß täglich jedes Kind 1. Scheit holz bringen, oder per Winter 4 bazen in Geld bezahlen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schulhäüser sind auch kein eigenthumlich zu den Schulen gehörige vorhanden, sondern es werden alljährlich bestmöglich bequieme Häuser angedungen, und darfür aus dem Schulgut bezalt 80 bz. per Haus. zum einheizen muß täglich jedes Kind 1. Scheit holz bringen, oder per Winter 4 bazen in Geld bezahlen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerk: Da bey gegenwärtig politischen Lage unsers Vaterlandes, die Klaßierung der Schuljugend einer der nothwendigsten Gegenständen unserer Schuleinrichtungen ausmachet — so glaube, daß wegen der Lokalität des Landes, folgende Einrichtung hier nicht unzwekmäßig seyn wurde, nemlich
a. die jeztmahlen existierenden Schulen verbleiben zu laßen, und den Anfang des Unterrichts in denselben bestmöglich fortzusezen, sowohl im Lesen, Schreiben, als den Anfangsgründen der Religion etc. Maßen die Weitläüfigkeit der Gemeinde, es unmöglich machet, daß ein Religions Lehrer den Moral Unterricht ganz übernehmen, und zwekmäßig ausführen könne; darneben aber,
b. Eine Knaben Schule an dem Hauptort, für den ganzen Distrikt zu errichten, worinn nur, die in das Vierzehende Jahr, und darüber angewachsenen Schüler angenommen werden solten, um solchen im Schreiben, Rechnen, Aufsezen, Konstitution, Geographie, und Geseze Erklärung einen weiteren Unterricht zu ertheilen.
Allso infolg der, von dem Minister der Wißenschaften und Künste ausgeschriebenen Fragen, bestmöglich vorschriftmäßig, für vorbeschriebene zwey Schulen, beantwortet, und an seine Behörde abgegeben — durch

Unterschrift

Joh: Raaflaub Notar Schullehrer in d. Gruben zu Sanen.

Fliesstextantworten
Lokal

1. Lokalverhältniße, der erstern Schul.
1. Namen des Schulorts — Äbnit.
a. Ein Bezirk von hin und her zerstreüten Bauer Häüsern.
b. zu der Gemeinde Sanen gehörig.
c. Kirchgemeinde (Agentschaft) allda.
d. Distrikt Sanen.
e. Kanton Oberland.
2. Entfernung der zum Schul-Bezirk gehörigen Häüser, ist wie folget:
||[Seite 2] a. Der erste Umkreis einer Viertelstund, enthält 37 H.s.r.
b. Der zweite, so sich nur gegen Süden ausdehnt 11 H.s.r.
Total der Häüsern 48
3. Namen der zum Schulbezirk gehörigen Höfe — oder kleine Ortschaften, Maßen hier keine eigentliche Bauerhöfe sind.
a. Bühl, gegen Osten, entfernt Stund 1/8. Anzahl d. Kinder 7
b. Ramskehlen dito, entfernt Stund 1/4 Anzahl d. Kinder 3
c. Gschwend, gegen Süden, entfernt Stund 1/4 Anzahl d. Kinder 12
d. Mettlen dito, entfernt Stund 1/3 Anzahl d. Kinder 1
e. Salzwaßer, Nordwestseiten, entfernt Stund 1/4 Anzahl d. Kinder 4
Anmer: Die übrigen Kinder wohnen am Hauptort selbsten, gleichfalls in zerstreüten Häüsern.
4. Die Entfernung der angrenzenden Schulen sind
a. Gegen Osten, Gruben, ein gleiches Bezirk, von hin und her stehenden Häüsern, und einer halben stund Entfernung — wird hiernach weitläufiger beschrieben.
b. Gegen Süd Osten, G'staad, ein Dorf 1/3. Stund entfernt.
c. Westwerts, kommen hohe Berge, folgbar keine Schule
d. Nordwesten, Sanen Dorf, ein halbe Stund entfernt

1. Lokolverhältniße, der zweiten Schul.
1. Der Namen des Orts, Gruben.
a. Jst vor beschrieben, und folgt des nähern.
b. gehöret zur nehmlichen Gemeinde.
||[Seite 3] c. Kirchgemeinde (Agentschaft) Sanen
d. Distrikt, allda,
e. Jm Kanton Oberland.
2. Die Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häusern, verhält sich folgender Maßen.
a. Erster Umkreis einer Viertel Stund, umfaßt 56 Häusr.
b. zweiter, so sich nur südwerths ausdehnt 10 Häusr.
Summa derselben 66 Häusr.
3. Namen, der zugehörigen Höfe, oder kleinen Bezirke, von obiger Art
a. Scheiben, entfernt vom Schulort Stund. 1/8 Anzahl der das: Kder. 3.
b. Gütschenhalten entfernt vom Schulort Stund. 1/4 Anzahl der das: Kder. 3.
c. Neüert entfernt vom Schulort Stund. 1/2 Anzahl der das: Kder. 5.
d. Fürholz entfernt vom Schulort Stund. 1/4 Anzahl der das: Kder. 2.
e. Erbsteren entfernt vom Schulort Stund. 1/4 Anzahl der das: Kder. 3.
f. Gufenstadt entfernt vom Schulort Stund. 1/2 Anzahl der das: Kder. 1.
g. Sali entfernt vom Schulort Stund. 1/4 Anzahl der das: Kder. 8.
Anmerk: Die gesammten übrigen Kinder wohnen, ebenfalls wie vorbemelt, in zerstreüten Bauer Häüsern, des Hauptortes.
4. Verhältniß der benachbarten Schulen.
a. Ostwerts — hohe Berge, allso keine Schule.
b. Gegen Süden, G'staad, ein dorf so vorbeschrieben, gegen drey Viertel Stund entlegen.
c. Südostwerts — Bißen, eine Stund entfernt, auch ein Bezirk von vielen zerstreüten Häüsern.
d. Südwestseiten, Abnit, ein halbstund entfernt, so vorbeschrieben.
e. Gegen Westen, Sanen Dorf, Drey Viertel Stund entlegen
f. Norden, Schondried, ein Bezirk wie oben — entfernt 3/4. Stund.
g. Nordosten, Hohenegg, ein Dito, von einer Stund Entfernung.

Personal

||[Seite 5] Die Schullehrer sind bisher bestelt worden; und zwar in d. ganzen Gemeind.
a. Von dem jewesenen Chorgericht, in Gegenwart des Amtmann, und Pfarrers; worzu dann alljährlich ein extra Tag bestimmt wurde; an welchem die gewesenen Schullehrer wiederum bestätigt, bey Abgang der einen aber, die allfälligen Subjekte in einem Examen verhört, und tüchtig erfindenden Falls, dann zum Schuldienst beordnet worden.
b. der jeztmahlige (im Äbnit) ist, Bendicht Kreiß.
c. Von Zillschlacht, im ehmahligem Amt Frauenfeld, Canton Thurgäü.
Anmerk: Seine Voreltern waren hiehar gezogen, und sinthero hier als Hintersäßen geseßen.
d. alt 55. Jahr.
e. Hat ein Eheweib, und drey Kinder.
f. Jst 37. Jahre lang Schullehrer gewesen, folgbar zuvor keinen Beruf gehabt, Maßen er sich dem Schuldienst von jugend an gewidmet hat; und immer in hiesigem Dist: eine Schul gehabt.
g. Neben dem Schuldienst, hat er keinen Beruf, als nach hiesiger Hirten Lebensart, seiner Haushaltung vorzustehen.

NBe. b. Der Schullehrer aber (in den Gruben) ist, Johannes Raaflaub.
c. Von Sanen.
d. alt 34 Jahr.
e. Jst profisorisch ledig.
f. Hat 17. Jahre den Schuldienst versehen, allezeit in der gleichen Gemeinde — mithin sich dem Schulwesen gewidmet, sobald er des Schulgehens entlaßen wurde, und allso zuvor auch keinen Beruf gehabt.
g. Nunmehro aber, neben der Schule die Notariat Stell, und alle Dienstag als Dist: Richter dem Gericht beyzuwohnen.

12. Die Anzahl der täglichen Schul Kindern ist, jeden Orts 56. am ersteren Ort 25. Knaben und 31. Mägdchen, am lezteren aber 23. Knaben, und 33. Mägdchen.

Oekonomie

16. Einkommen der Schullehrer:
A. Alles in barem Geld, so sich für jeden besteigt, an zwey und dreißig Kronen.
||[Seite 7] B. Aus vorangeregten Quellen als:
a. Jm Äbnit — von wenigen Vergabungen hero kr. 1 bz. 15
b. Von dem zusamen gelegten Schulgut hero kr. 10
c. Der angezogenen allgemeinnüzigen Vergabung für Arme und Schulen kr. 20 bz. 10
Macht bemelte kr. 32

Jn den Gruben:
1. Von kleinen Partikular Stifftungen kr. 7 bz. 10
2. dem gedachten Schulguth hero, auch kr. 10
3. der bemelten algemeinen Vergabung kr. 14 bz. 15
Jst auch kr. 32

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