In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • St. Margrethen (Niedere Schule, reformiert)

16.02.1799

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

St. Margrethen (Evangelisch)

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist ein Theil, (weit der grösere) des Paritetischen Gemeinde gleichen Namens.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

im District Unter Rheinthal,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Säntis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der Häuser — die weitesten, deren ungefehr 40 sind haben 1/2 Stunde, die mitleren, deren eben so viele od. mehr seyn mögen haben 1/4 Stunde, die näheren, welche weniger als 1/4. Stund sind, machen fast so viel als jenne beyden zu sammen, als in circa 80 Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

1. Dörfer St. Margrethen, wo dj Schule steht — 2. Nebetgraben, welches fast ganz in die weiteste Classe gehort — Höfe. 1. Ruderbach. 2. Buflishof. 3. Schellengrund, 4. Rommerschwanden. 5. Balishof. 6. Burghalden. 7. Wasen. 8. Vorburg. 9. Hugenhalden. 10. Apfelberg. 11 Bergsteig. 12. Schäflisberg. 13. Habsberg. Di Zahl der Schulkinder ab jedem Hof läßt sich nicht leicht bestimmen, weil si alljährlich anderst ist.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

auf Rheineg 1/2 Stund. auf Walzenhausen 1/2 Stund (aber dieser Weg ist für Schulkinder nicht zu brauchen, weil es nur ein sehr steiler u. im Winter unbesteig barer Berg ist. Auf Bernegg. 1 1/4 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen; nach Vorschriften Schreiben; u: das Gedächtnis ein bischen üben, meistens aus dem Catechismus. Auch etwas Psalmen singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Di Schule wird den ganzen Winter ohne Unterbruch u: im Sommer mehre Wochen — zusamen 31. Wochen gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Von eingeführten Schulbüchern weiß man nichts, als was der Catechismus ist — das war eben schon lange die größten Klage.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschriften macht der Schulmeister, u: zwar unentgeldlich.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Di Schul daurt täglich 6. stund, Vormittag 3. u: Nach mittag 3. ausgenohmen am Samstag, wo man Nachmittag nicht Schule haltet.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Di Kinder sind in keine Klaßen abgetheilt. Es ist auch bisher nicht nöthig gewesen, denn sobald si lesen können, gehen sie meistens nicht mehr in die Schule.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister wurde bis her bestelt durch das Stimmen mehr der ganzen Gemeinde, u: zwahr alle Jahre auf Martini — jeder neu anhaltende mußte ein Examen im Pfarrhaus aus stehen, u: der Alte mußte, wenn er sich wieder meldete, ein Zeugniß vom Pfarrer haben, von seinen vorjährigen Verrichtungen.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt. Johannes Ruesch.

III.11.c Wo ist er her?

v. St. Margrethen,

III.11.d Wie alt?

alt 39. Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat 3. kleine Kinder, 2 Knaben u. 1. Töchterli

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist Schulmeister 7. Jahre lang.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher hat er an verschieden Orten u: auf mancherley sein Brot gesucht

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

neben dem Lehramte muß er, so viel ihm s. Beruf erlaubt arbeiten, damit er u: seine Kinder nicht Hungers sterben müßen, zu darben hat er genug, welches man aber weiter unten aus dem Schullohn sehen kann.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Anzahl — in Winter zwischen 60-70 — etwas mehr Knaben als Töchteren.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer 30-40. auch weniger — im Geschlecht wi im Winter.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

a. ist vorhanden u:

IV.13.b Wie stark ist er?

besteht aus 1100 fl. Capitalien. Pr. 8.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

seine Einkünften sind der Zins v. {den} Capitalien

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Er ist mit dem Kirchen Gut nicht vereiniget, weil keins vorhanden ist, auch nicht mit dem Armen gut.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

ist keins eingefüht, die Kinder werden gratis unterrichtet.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus ist keins, wohl aber eine Schulstube, unten im Pfarrhaus. a. Jhr Zustand ist eher schlecht als gut, bedürfte vieler Verbeßerung an f Fensteren, Täfer, u: Stühlen

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

16. Für die Schulstube sollte wie f für das Pfarrhaus di geme Evangelische gemeinde sorgen hat daher auch einen Schulpfleger

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An geld — Wöchentlich 20. Bazen — Summa für die Schulzeit im ganzen Jahr — 41. fl. 5. Bazen — also täglich 13. xr. — dieser bezieht er aus dem Schulgut ||[Seite 3] hat aber über das nichts, weder an Korn, noch Wein etc. selbst an Boden nicht, den ihm gemeinde doch ohne Jemandes Abbrucht od. Schanden leicht geben könnte — Das Holz müßen Schulkinder täglich selbst bringen. — Man hat zwar ein eigenes Schulholz, aber man gibt es lieber zu den Fränkischen Wachtstuben, als zur Schule

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

a. An geld — Wöchentlich 20. Bazen — Summa für die Schulzeit im ganzen Jahr — 41. fl. 5. Bazen — also täglich 13. xr. — dieser bezieht er aus dem Schulgut ||[Seite 3] hat aber über das nichts, weder an Korn, noch Wein etc. selbst an Boden nicht, den ihm gemeinde doch ohne Jemandes Abbrucht od. Schanden leicht geben könnte — Das Holz müßen Schulkinder täglich selbst bringen. — Man hat zwar ein eigenes Schulholz, aber man gibt es lieber zu den Fränkischen Wachtstuben, als zur Schule

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Obige Fragen wurden in Beyseyn des Schulmeisters Johannes Rüesch beantwortet vom Bürger Pfarrer. Fr. A. Schweizer.

Unterschrift

St. Margrethen den 16 Febr. 99.

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