In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rebstein (Niedere Schule, reformiert)

24.02.1799

BEANTWORTUNG UEBER DEN ZUSTAND DER EVANGELISCHEN SCHULE DISER GEMEINDE,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heißt Rebstein.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

es ist ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

sie hat {eine} eigene Kirchen, und Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Ober Rheinthal

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Säntis.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

jn der Nächsten Viertelstunde ligen Nach folgende 17. Haüser Die außert dem Dorf ligen;
Als. 2. Am Sonnenberg;
I. Auf Weinstein,
3 auf Hirscheren
2 Auf Tobel,
1 Härdli
2 Auf der Huob
1 An der Gaacht,
1 Am Ellmath
4 An der Mülli, daher die Anzahl der Kinder belauft sich auf 19. Kinder;
jn der Zweiten Viertelstund ligen Nachfolgende Häüser Als 12 Häüser;
3 Auf der hindern Huob,
1. Am Ehrenberg,
3 auf dem Moos
2 auf dem Rosenberg,
1 auf dem Blataker,
1 zu Loch,
1 auf dem Höfli daher die Anzahl der Kinder belauft sich auf 12 Kinder

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

sind 5 Schulen
sind Altstetten, Leüchingen, Martbach, Abwerth Gemeind Ballgach und Bernegg

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Altst 1. St. Leüchng 1/2 St. Martb. 1/4 St. Balg. 1/4 Stund Bernegg. 1 Stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Es wird in dieser Schule Nachfolgendes gelehrt Nammlich die Anfangs-Gründe im Buchstabieren und Lesen, und den Gewohnten Cathechismi, ausw. Schreiben und Brief Lesen, wie auh Rechnen wer den Lust darzu hat.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Gewöhnlich von Martini bis Ostern.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eigentlich keine eingeführt, die Kinder bringen nur, was ihre Aeltern gernewollen welches aber schon lang sehr schädlich gewesen, in Guter Hoffnung es werde bald Beßer kommen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Vorschriften, werden mehren Theils aus den Psalmen Davids und Andern Lehrreichen Büchern gezogen, und Täglich Wechselsweise under die Kinder aus getheilt

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule dauret Täglich 6 Stund, von Morgens 8 Uhr bis Mittags um 11. Uhr, u von 1 bis 4 Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Auf folgende Art sind die Kinder Abgetheilt, Als, die Anfänger von dem Mitleren, und die mitleren von den Schreibern u. Briefleseren. doch aber alles in einer Schulstube

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schulmeister, hat Jährlich die Gemeinde bestehlt durch ein Allgemeines Mäyor und sind 2 in dieser Gemeind

III.11.b Wie heißt er?

Unsere Nammen sind, Joh. Jacob Graf u Conrad Kehl aus obgemeltem Ort.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Jch. Joh. Jacob Graf 36. Jahr, Hs. Coradt Kehl 54 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja wir haben Alle. 2. fammilie — der Graf hat dermahlen keine Kinder
Der Conrad Kehl hat 5 Kinder 2 Sohne u 3 Töchtern

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jch Joh. Jacob Graf 12 Jahr u Hs. Conrad Kehl 20 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Wir sind Allezeit hier verblieben, und unser Beruf war Feldarbeit und Häüsliche Geschäfte.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja freylich, dann Vorhin war der Lohn zu klein, daß mann die Arbeit darbey hind an setzen könte

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

die Zahl der Kinder, so die Schule besuchen belauft sich auf 120 Kinder
und ist die Zahl der Knaben u. Töchter vast in Gleichen Grad

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

es Tragt Jährlich 63 fl. 22 xr. Zins

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

seine Einkünfte fließen her, von Alten Vermächtnußen, und freywilliger Steüer der Gemeinde,

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

von diesem ist keins eingeführt!

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist zum Theil zimmlich Baufällig

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ja. im Untersten Gebäüde,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nichts. Dann er muß für seine Wohnung selber sorgen

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeinde, sorget darfür und werden Jährlich Leüthe darzu bestimt dasselbe unter ihre aufsicht zu nemmen welche Auch den Sold der Lehrer abstatten

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus den Ob bemelten Stiftungen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Aus denen Obgemeldten 63 fl. werden die Lehrer bezalt und auch die Unterhaltung deß Schulhauses

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

EMPFEHLUNGS ANHANG
Zutrauens voll nehmme ich die Freyheit, nach ein paar Wort hinzu zufügen, Theils um Aus zubitten wann etwan ein Fehler in einer dieser Antworten seyn möchte, mir nicht Übel zunehmmen; und es mir in diesen Neüen Verfaßungen nach zum Theil unerfahrner, doch aber gewis aufrichtigen Freünd, zugutzuhalten; Jch Empfehle Also Alle so diese Schrift Lesen in die Alles Leithende Hand, und obhut, {Gottes} und verbleibe Also Jhr wahrer und Auf richtiger, und Eifriger Freünd, und Mitbürger!

Unterschrift

REBSTEIN DEN 24TEN HORNUNG 1799
JOHAN JACOB GRAF SCHULMR. DISER GEMEINE

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