In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

01.03.1799

Schul. Zustand in der Pfarrey Libingen.
Beantwortung Ueber die gemachte Fragen, weegen dem zustand der Schulen,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Nammen des Orts wo die schul gehalten wird; heißt Libingen ein Dorf und Gemeinde, wo zu mehrre höfe gehören.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Unter der Agent schaft des Johannes Gerigs, von Hoffen, Bürger und Gemeinds man zu Libingen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jm Distrikte, Moßnang, und Kanton Säntis.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der Häüser, im Um kreiß ist es wohl eine halben stund; Jn der ersten Viertel stund seind 58, und im übrigen 25 Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Dörfer hat es keine, sondern die Häüser seind verstreühet, auf den bergen, und in töblern, jedes hat fast sein eigenen namen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Namen der nächsten Orten, wo schul gehalten, ist Moßnang. Bützenschwil. Krinau, und Kenelbach.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die Entfernung der nächsten orten, wo schul gehalten wird, ist eine stund, aber alles bergig; einge hätten wohl 2 Stund bis zur nächster schul, wann in Libingen keine wäre

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Nebst dem Schreiben und Lesen auch etwas in der Rechnungs kunst, und Freytag und Samstag auch die Haupt stücke des kleinen Katechismus

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

{nur} Jm Winter, 10 Wuchen, und an Sonn und Feyrtagen das Ganze Jahr bey den Kindern sein.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Getruckt und geschriebene Namenbüchlein, und was jeder mit bringt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mit kleinen und großen Currentbuchstaben geschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich; am Vormit tag von 8 bis 11 uhr, Nachmit tag von 1 bis 3 uhr, wird schul gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Deren seind drey, 1 die Knaben, 2. Die Mädchen, und 3. Die das Namen büchlein lehren.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister hat die Gemeinde dem officio vorgestelt, und das officium hat ihn genemiget.

III.11.b Wie heißt er?

Sein Nammen heißt Joseph Waliser, aus der Gemeinde von Emtschwil, Alt 38. Jahr, und ein Vater von 8. kleinen Kindern, habe den Schul dienst schon 4. Jahr und 2. Monat versehen, vorhin ware ich ein Vorgesetzer der Gemeinde, und Mein beruf ware das Weber hand werck.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst der Schul, bin ich unter Agent, und ein Zieher des beytrages, der 2 vom Taufend.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

An Sonn und Feyr tgen {tagen} hunderte, einige mehr oder weniger.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jn der Wuchen schul weegen der Armuth der Leüten, und bergigen gegenden, Knaben bis auf 30, und Mädchen bis 15.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Mein einziges ein kommen ist, daß die vorhin Fürstliche Kammer in St. Gallen, alle Jahr 20 Gulden hat geben müsen, und an jetzo die Verwaltungs Kammer geben wird.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es seind 2. Stuben im Pfarrhaus dar zu gewidmet, welche nicht so gahr Alt, doch heten ||[Seite 3] sie Renovierung von nöthen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeinde muß das besorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Bemerkung.
Die nothwendigsten ist dieses.
1. Daß der lohn gering, und eine zu lag höchst nöthig wäre.
2 Daß die Leüth aus Armuth es nicht vermögen ihre Kinder in die Schul zu schicken.
3. Eine neüe besoldung für den lehrer wäre nüzlich, mit der er gehalten würde Sonn- und fejrtag nach dem Gottes dienst, für große und kleine schul zu halten.
Dieses ist für mein Ort, nach möglichster Richtigkeit, die Ganze beantwortung. Jch wünsche und ver Hoffe besonders, daß die Würdige Bürger, denen es zu kommt, oder ob liegt, in dieser Sache zu Disponieren, nach dem Sie dieses, in Erwegung gezogen, und meine geringe besoldung gegen die Arbeit ein gesehen haben werden, mir solchen um ein merkliches zu vermehren trachten werden. Jch schmeichle mir um desto mehr solches zu er halten, weil ich einer seiths aus dennen Gesetzen gesehen, das die ofentliche Beamttete eine zimliche angenehme besoldung haben. Und anderseiths das Sie nicht nur bereithwilige, sondern auch auf geklärte Bürger wünschen. Und aus diesem wurd nicht nur folgen daß ich mein große Familien beßer durch bringen, sondern auch daß ich dem Unterricht der Jugend besser obligen, und in Voll kommern Stand setzen könnte.

Unterschrift

Jch gehare mit Hochachtung, und Republikanischem Gruß.
Libingen den 1 Tag Mertz 1799.
Getreüen bürger Joseph Waliser. Schul Meister. J. L.

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