- Oberwis (Niedere Schule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Winzenberg (Niedere Schule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)
25.02.1799
BEANTWORTUNG ÜBER DIE FRAGEN, BEREFFEND, DEN ZUSTAND unserer Schule, in der Filial Gemeind Leütisburg.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
WIR HABEN 2. SCHULBEZIRCKE IN UNSERER GEMEIND LEÜTISBURG |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Unter die Agentschaft B. Johan Thomas Spizli in Müllau. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Jm district Flaweil. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Jm Canton Säntis. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jm Schulbezirck oberwies, befinden sich jnnert der 1. Viertelst etwan 27 Häüser, jnnert der 2ten 2. Häüser, jnnert der 3ten auch 2 Häüser |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Folgen die Namen der örther zu beyden Schulbezirken: |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Entfernnung der benachbarten Schulen, von dem Schulbezirck Winzenberg, Sind erstlich eine im Dießelbach, in der Gemeind Mogelsperg, ein starcke Viertel Stund entfernt, aber sie wird manchmahl zu gleicher Zeit gehalten. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Es wird in unsrer Schule {gelehrt}: Lesen, Schreiben, und, Singen Zum außwendig Lernen, kleine und Grosse Fragen wie auch Psalmen, und geistliche Lieder. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Unsere Schulen werden im Winter gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher, werden keine angeschafft, ein jedes Schulkind bringt zum Lernen in die Schule, was ihm die Eltern mitgeben. Briefe und Zeitungen thue ich ihnen anschaffen. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschrifften, mache ich ihnen von zerschiedenem Jnnhalte. Von den Pflichten gegen Gott!: Von den Pflichten gegen andere Menschen, von andern Pflichten und Tugenden der Christen. von Jesu Christo, dem Erlöser der menschen, von dem Leben, und Tugenden des Herren Jesu! |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 2] Die Schule währet jeden Tag 6. Stund, Morgens, von 8. bis 11. Nachmittag von 1. bis 4. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Schulkinder sind nicht in Klassen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
VON DER BESTELLUNG DES SCHULLEHRERS. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Mein Nam ist Joh. Jakob Rimmensperger. |
III.11.c | Wo ist er her? |
aus der oberwies |
III.11.d | Wie alt? |
Jn disem Monat Hornung fünfzig Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Jch habe von meiner jetzt noch lebenden Ehegemahlin fünf Kinder, welche alle noch bey Leben: und G. L. frisch und gesund sind. Mein ältester Knab ist lezt verwichenen 8 Tag Hornung 13 Jahr gewesen, und der jüngste leztverwichenen 23. Tag Jenner 4 Jahr alt gewesen. und habe zu disem noch ein Sechßziggjähriger unverheüratheter Bruder bey mir. Meine Haußhaltung ist in allem 8 Personen. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Anno 1770. Bin ich fast durch ein einhelliges Mehr, in unserem untern Bezirck zum Schuldiener ermehret, und seint der Zeit, alle Jahr, auf oben angezeigte Weise, wiederum aufs neue bestättet worden. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Oberwies, war mein beständiger Aufenthaltsorth. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Aussert meinen Schullehrer Verrichtungen, habe ich keine andere mehr. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder, besuchen überhaupt, in beyden Bezircken, in jeder Schule, höchstens, 40. Kinder, Knaben, und Mädchen |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Kein Schulfond, oder Schulstifftung ist vorhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Meine Einkönfte, oder Besoldungen fliessen aus dem Armen Gut, und aus dem Steür Geld, so an den heiligen Comunions Tagen eingelegt wird |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Jch weiß von keinem Kirchen Gut, das wir haben. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld, ist von einem jeden Schulkind 6. xr. zu beziehen und verfalt am lezten Tag wan die Schul zu Ende geth diese 6. xr. sind schon in den 70ger Jahren, von unsern GemeindsBürgern, mir zu meiner Soldverbeßerung, ermehret worden weilen meine Schulbesoldung dazumahlen sehr gering gewesen nammlich für die Zeit von zehen Wochen nur zehen Gulden |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 3] SCHULHÄÜSER hats in unsrer Gemeind keine |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Unsre Schulen werden in beyden Bezircken nur in Prifat Häüßeren gehalten. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Stubengeld, ist von unsren Schulpflegern noch keins bezahlt worden, außgenohmen lezt verwichenen Winter im Winzenberger Bezirk, einem würdigen ehrbaren Hauß Vatter (der die Schule mit viler Gedult) und zwar disen Winter das erste mahl in sein Hauss aufgenohmen ist Stuben Geld bezalt worden fl. 2. 45 xr. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Einkommen des Schullehrers Für die 20 Wochen zusammen 30 fl., von den Gemeind Vorgesezten, aus dem Armen Gut, und aus dem Festen Steür Geld, sodan, wie oben schon gemeldt, am Ende der Schule von jedem Kind {6 xr.} |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Unten stehende Quellen haben wir keine. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Entfernnung von unserm Schulorth Oberwies, bis zum Schulorth Winzenberg, ist ein zimlich starcke Stund von einander entfernt, und so ists für Schulkinder ein beschwärlicher Weg vom untern Bezirck in obern, wie auch vom obern bis in den untern Bezirck, die Schule zu besuchen. |
|
Unterschrift |
Oberwies, den 25 Tag Hornung. Anno 1799 |