- Muri bei Bern (Niedere Schule, reformiert)
BERICHT
ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULE ZU MURI
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Muri |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ja, eine eigne Gemeinde und Agentschafft. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Distrikt Bern. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Kanton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstund liegen 43. Häüser, innerhalb des Umkreises der zweiten 10. allso zusamen 53. Haüser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
||[Seite 2] Das Dorf Muri selbst hat gegenwärtig nicht mehr als Vierundzwanzig Schulkinder 24 |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
||[Seite 3] 1. GÜMLIGEN, diese Schule gehört zu hiesieger Kirchgemeinde und ist etwa eine halbe Stunde von hier entfernt. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Man lehrt die Kinder fertig buchstabieren und lesen, der Catechismo, Psalmen und Psalter werden auswendig gelehrnt, man lehrt sie allerley geschriebenes lesen und Schreiben giebt ihnen etwas Unterricht im Singen und in den Anfangs-Gründen der Religion. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 4] Die Winterschule fangt gewöhnlich auf Martini an, und währet bis Maria Verkündigung. Zur Sommerszeit wird Vor der Heü-Erndte Vor der Korn-Erndte und im Herbst. Vor dem Ansäen jedesmahl eine Woche Schul gehalten, doch nur des Vormittags. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Der heidelbergische Katechismo, das alt und neüe Testament, Zum Unterricht {in der Rehligion} wird gewöhnlich gebraucht Joh. Gantings Unterweisungs Büchlein, AllbWyssenbachs Anleitung Zum heidelbergischen Katechismo, und Johann Delosea Christliche Landschule. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Es werden keine besondere Vorschrifften gehalten man schreibt |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 5] Des Morgens Von 8. bis 11. Uhr, Nachmittags aber Von 1. bis 3. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nein. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Bey Verledigung der hiesiegen Schule wird ein Examen gehalten, die für diese Stelle sich bewerbenden Canditaten werden Von dem Pfarrer und den Vorgesezten examiniert, der tüchtigste wird der Gemeinde Vorgeschlagen, wen er angenohmen worden, hat er sich Von dem ehmaligen Landgerichts Venner in dieser Stelle bestätigen laßen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 6] Samuel Tanner. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Eriswyl, im Emmenthal. |
III.11.d | Wie alt? |
Siebenundzwanzig Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er ist Verheyrathet. hat aber keine Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Seit dem Brachmonat 1795. allso fast Vier Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Zu Eriswyl, aber nicht als Schullehrer. Die Leinweberey. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Ja. Er besorgt das Secretariat der Munizipalität |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 7] Knaben 22 Töchter 20. gegenwärtig. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Beynahe die gleiche Anzahl. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Nein, so viel mir bekannt ist der Schule nichts Vergabet worden, der jeweilige Schullehrer wird aus dem Kirchengut bezahlt, außer was die zusamengelegten Gelder der Hausvätter betrifft, Von welchen weiter unten gemeldet werden wird. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Nein. |
IV.15 | Schulhaus. |
||[Seite 8] Das Schulhaus bestehet nebst der Schulstube noch in Vier andern Stuben wovon aber zwo dem jeweiligen Sigrist gehören. Verschiedene Reparationen wären sehr nothwendig. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Alles baufällige und fehlerhaffte des Schulhauses ist bis dahin aus dem hiesiegen Kirchengut bestritten worden. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld? Vier und zwanzig Kronen für die Winter, und zwo Kronen zehen Bazen für die Sommerschule. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Vorangezeigte neün Mäs Dinkel. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Nichts. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Vierzehen Kronen zehen Bazen. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Zwölf Kronen. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Ein wenig Garten von schlechtem Ertrag Etwas weniges Land zum Anpflanzen welches aber nicht als ein bleibendes Einkommen kan angesehen werden sondern nur so lang dem Schullehrer überlaßen wird als es den Gemeinds-Bürgern gefällt auf deßen Verkauf auch schon mehrere mahl getrungen worden. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
||[Seite 10] BERICHT |
|
Unterschrift |
Dieser Vorstehende Bericht über den Zustand der Schule zu Muri ist nun der Warheit gemäß Verfertiget worden, wie solches bezeügt |