In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bolligen (Niedere Schule, reformiert)

05.03.1799

BERICHT!
Über den Zustand der Gemeind Bollingen,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schul ist zu Bollingen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst ein Eigene Kirch-Gemeind Agentschafft.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

gehört in den District und

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerthalb deß Umkreißes der nächsten 4tel stund Liegen zu gedachter Schule gehörige Dorfschafften als BOLLINGEN hat Häüser 14. Kinder 40.
JTTIGEN hat Häüser 21. Kinder 35.
FLUGBRUNEN hat Häüser 8. Kinder 10.
Die Weiler, WEGMÜHLI und ROTHHAUS, hat Häüser 8. Kinder 15.
Der Hoof SCHERMEN und NEÜHAUS hat Häüser 10. Kinder 16.
Jnnerthalb deß Umkreißes der 2.t 4tel stund Ligt die DORFSCHAFFT HABSTETTEN, hat Häüser 30. kinder 54.
DER HOOF RIESEN -Ried, hat Häüser 5. Kinder 6. ||[Seite 2] Jnerthalb deß Umkreißes der 3t. 4tel stund, Ligt der Fleken WORBLAUFFEN hat Häüser 22. Kinder bey 24.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jm Umkreis einer stund sind die Schulen, Ostermundigen, Fehrenberg, und Gehristein,

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schul wird gelehrt Lesen, auswendig gelehrt Schreiben, Rechnen, und nach Maasgab der Kinder Fähigkeit, Wochentlich 2. mahl in den anfangsgründen Cattechisiert, auch gesungen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird gehalten im Winter Von anfangs Novembr: bis Ends Martj, auch alle Sontage Kinderlehr Die Sommer Schul dann ausgenommen die Ernnd und Herbst Urlaub, von anfangs April, bis End Octobr:

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher befinden sich nebst der Bibel, Der Heidelberger Cattechismus, Psalm A: N: Hübners historien

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird Von dem Schullehrer nach Maasgab den Lehrling Vorgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Und währet oder dauret die Schul täglich 4. stund,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 5. Classen abgetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der Schullehrer ist Von den Vorgesetzten der Gemeind ernennt, und von dem Pfarrer bestätigt,

III.11.b Wie heißt er?

Heißt Christian Kurtz,

III.11.c Wo ist er her?

Von Utzingen Kirch Gemeind Vechingen,

III.11.d Wie alt?

Alt 63. Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 1. Weib, 1. Sohn 1. Sohns Frau,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst 2. Jahr alda Schul Lehrer,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst vorher zu Vechingen 18. zu Worb 3. und zu Utzingen 17. Jahre Schullehrer gewesen, Jst ohne weiteren Beruf.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat gegenwärtig neben dem Lehrammt keine Verrichtung.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Anzahl der Lehrkinden Überhaubt 180.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Als im Winter Knaben 95. Mägdlin 85. so auch im Sommer.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schul fond oder Stift ist keinen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt aber Jst Von jedem Landsaßenkind erhoben 7. bz. 2. xr. Von Dera Cammer.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist ein Eigend Schulhaus worfür d: Gemeind sorget,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Es ist ein Eigend Schulhaus worfür d: Gemeind sorget,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] An Dinkers Müt 7. für den Winter.
An Gelt kr. 14. für den Winter.
Der Dinkel wird Erhoben aus den Grundzinßen so die Gemeind zu beziechen hate.
Daß Gelt aber wird genommen aus d: Gemeinds Casse
Für den Schullohn im Sommer kr. 19 bz. 5. kommt aus dem zusamengelegten Gelt der Hausvätter.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Geben den 5ten Marty 1799.

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